Familientragödie in Bischmisheim Mordanklage: Er soll seine Frau mit der Axt erschlagen haben

Bischmisheim · Staatsanwalt geht von Heimtücke aus. Angeklagter soll sein Opfer im Schlaf umgebracht haben.

 Kurz nach der Tat: Ermittler sichern Spuren in dem Bischmisheimer Haus, wo eine Frau mit einer Axr erschlagen wurde.

Kurz nach der Tat: Ermittler sichern Spuren in dem Bischmisheimer Haus, wo eine Frau mit einer Axr erschlagen wurde.

Foto: BeckerBredel

Sie hatte keine Chance zu entkommen. Als ihr Mann mit einer Axt auf sie einschlug, schlief die 34-Jährige. Sie starb im Ehebett. Ihre fünf Kinder, die zu jenem Zeitpunkt im Haus waren, bekamen von alldem nichts mit.

In der Psychiatrie

Wegen der blutigen Tat hat die Saarbrücker Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen ihren Mann erhoben. Der Bischmisheimer ist seit dem grauenvollen Vorfall im Mai in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

Ehekrise als Auslöser?

Schon länger soll es zwischen den Eltern gekriselt haben. Nach Ansicht der Anklagevertreter war zudem womöglich Eifersucht im Spiel, als es am 28. Mai zu der Familientragödie in dem Haus in der Brebacher Straße kam. Der Staatsanwalt ist davon überzeugt, dass der Angeklagte am frühen Morgen mit der Waffe ins Schlafzimmer ging, wo seine Frau tief und fest schlief. Gegen 5 Uhr versetzte er ihr „einen gezielten Schlag“ an den Hals und gegen den Kopf. Sie war sofort tot, berichten die Ermittler nach der Obduktion. Der mutmaßliche Täter legte die Axt im Bad ab. Einige Zeit verstrich. Etwa 40 Minuten später rief er seinen Vater an, damit dieser wiederum die Polizei alarmierte. Er selbst machte sich auf den Weg zur Polizei in Brebach, wo er sich stellen wollte. Zu jenem Zeitpunkt war die Wache aber noch nicht besetzt. So meldete er sich telefonisch bei den Fahndern und ließ sich wenig später ohne Widerstand festnehmen.

Kinder psychisch betreut

Während sich das Familiendrama zutrug, waren auch die fünf Kinder (3, 10, 11, 14 und 17) daheim. Mit der Polizei waren auch Notfallseelsorger an Ort und Stelle, die sich um sie kümmerten, sie psychologisch betreuten.

Angeklagter schweigt

Nachdem der jetzt Angeklagte noch am selben Tag in die Psychiatrie eingewiesen worden war, schwieg er. Ein medizinischer Gutachter soll für den Prozess Aufschluss darüber geben, ob der Familienvater wegen psychischer Krankheit die Tat beging. Ein Termin für die Verhandlung am Saarbrücker Landgericht steht noch aus.

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