Kritik an polnischem Gesetz Historikerverband kritisiert „gelenkte Forschung“ in Polen

Frankfurt · Der Verband der Historikerinnen und Historiker Deutschlands (VHD) sieht die Freiheit der Wissenschaft durch ein neues polnisches Gesetz bedroht, das Aussagen zu einer Beteiligung von Polen an NS-Verbrechen unter Strafe stellt. „Die Darstellung und Bewertung von Geschichte darf nicht als Staatsdoktrin verordnet werden“, betonte die VHD-Vorsitzende Eva Schlotheuber in einer Stellungnahme.

Der Verband der Historikerinnen und Historiker Deutschlands (VHD) sieht die Freiheit der Wissenschaft durch ein neues polnisches Gesetz bedroht, das Aussagen zu einer Beteiligung von Polen an NS-Verbrechen unter Strafe stellt. „Die Darstellung und Bewertung von Geschichte darf nicht als Staatsdoktrin verordnet werden“, betonte die VHD-Vorsitzende Eva Schlotheuber in einer Stellungnahme.

Sie befürchte aufgrund der neuen Gesetzeslage in Polen eine „gelenkte Forschung“ und Erinnerung. Es handele sich um einen „heftigen Eingriff“ und einen Versuch, einen Kreis kritischer Wissenschaftler einzuschränken, sagte sie. Das vor wenigen Wochen erlassene Gesetz der nationalkonservativen Warschauer Regierung wurde ursprünglich damit begründet, dass Polen sich gegen die historisch falsche Bezeichnung „polnischer“ Todeslager wehren müsse.

Das Gesetz ist von israelischen Wissenschaftlern, Holocaust-Überlebenden und zahlreichen polnischen Wissenschaftlern scharf kritisiert worden. Sie fürchten, dass das Gesetz durch die Androhung von Freiheitsstrafen Berichterstattung und Forschung zu antisemitischen polnischen Vorfällen während des Zweiten Weltkriegs verhindert. Ermittelt wird bereits gegen Jan Tomasz Gross, der mit seinem Buch über ein Pogrom polnischer Einwohner in der ostpolnischen Kleinstadt Jedwabne vor Jahren eine Diskussion über das polnisch-jüdische Verhältnis im Zweiten Weltkrieg auslöste.

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