Fünfbändige Dokumentation des NSU-Prozesse Ein anderes Deutschlandbild auf 2000 Seiten

Düsseldorf · Der Prozess gegen Beate Zschäpe & Unterstützer des NSU wurde vom Gericht nicht protokolliert. Nun liegt eine Mitschrift vor. Soll man sie lesen? Ja!

 Beate Zschäpe neben ihrem Anwalt vor dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl (2.v.r.) im Juli 2018 bei der Urteilsverkündung im fünf Jahre währenden NSU-Prozess. Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Beate Zschäpe neben ihrem Anwalt vor dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl (2.v.r.) im Juli 2018 bei der Urteilsverkündung im fünf Jahre währenden NSU-Prozess. Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Foto: dpa/Peter Kneffel

Man meint ja, schon alles über den sogenannten NSU zu wissen, über Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und ihre Verbrechen: drei Sprengstoffattentate, 15 Raubüberfälle, zehn Morde. Über ein Jahrzehnt hinweg zog das Trio durch das Land. Am 4. November 2011, fast auf den Tag genau vor sieben Jahren, töteten sich Mundlos und Böhnhardt nach einem Banküberfall schließlich selbst. Allein Beate Zschäpe stellte sich, zuvor hatte sie noch ein Bekennervideo in die Post gegeben. Damit war der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) in der Welt. Wobei das nicht ganz richtig ist. In der Welt war der NSU vorher schon. Nur ermittelt hatte gegem ihn niemand.

6. Mai 2013 – das ist der Tag, an dem im Schwurgerichtssaal A 101 des Oberlandesgerichts München einer größten Prozesse der deutschen Nachwendezeit begann, bis zum 11. Juli 2018 wurde verhandelt. Sechs Jahre, fünf Angeklagte – neben Zschäpe waren das die Unterstützter Ralf Wohlleben, André E., Holger G. und Carsten S. –, 14 Verteidiger, 91 Nebenkläger, mehr als 600 Zeugen und Sachverständige. Ein historisches Verfahren. Nie zuvor hatte sich ein Gericht mit rechtem Terror solchen Ausmaßes beschäftigt. Trotzdem liegen über den Verfahrensverlauf kaum amtliche Dokumente vor. Denn in Deutschland werden Gerichtsprozesse für gewöhnlich nicht aufgezeichnet, und in München gab es von der Regel keine Ausnahme. Trotz der zeitgeschichtlichen Bedeutung und des öffentlichen Interesses an den Umständen der Mordserie lehnte das Gericht entsprechende Anträge ab. Dennoch liegen die Protokolle nun vor.

Annette Ramelsberger, Tanjev Schultz, Rainer Stadler und Wiebke Ramm haben sie verfasst, keinen Prozesstag haben sie verpasst, den Wortlaut mitgeschrieben. Alles sollte festgehalten, nichts vergessen werden. Ein Zeugnisschutzprogramm. Jährlich erschien im Magazin der „Süddeutschen Zeitung“ eine Auswahl dieser Mitschriften. Nun breiten die Autoren ihr Material erstmals umfangreich aus. Fünf Bände sind es geworden, 2000 Seiten. Wer diesen Stapel Bücher vor sich hat, stellt sich zwei Fragen: Kann man das lesen? Muss man das lesen? – Ja.

Obwohl der Vorsitzende Richter Manfred Götzl ab dem ersten Tag als Formalist auftrat, darauf bedacht, ein revisionssicheres Urteil zu sprechen, war dieser Prozess schließlich alles andere als gewöhnlich. Nachbarn kamen zu Wort, Neonazi-Freunde der Angeklagten, Mütter, Väter und Verwandte. Vor allem die Anwälte der Nebenkläger – Geschädigte und Angehörige der Opfer – hatten ein Interesse daran, das Umfeld des NSU auszuleuchten. Es ging ihnen um die Frage, warum zehn Menschen ermordet wurden. Eine Antwort bekamen sie nicht. Zschäpe schwieg lange und ließ sich schließlich schriftlich ein. Allein Carsten S. sagte von Beginn an umfassend aus. Er hatte die Česká, die Mordwaffe, besorgt.

 Prozesstag fünf – Auszug: Richter Götzl: Für was brauchten die drei die Waffe?

S.: Ich habe es nicht gewusst.

Götzl: Haben Sie nachgefragt?

S.: Nein.

Götzl: Haben Sie sich Gedanken gemacht?

S.: Ich dachte mir irgendwie, dass da nichts Schlimmes passieren würde, ich hatte ein positives Gefühl, dass die drei in Ordnung seien.

 So geht es in einem fort. Die Verfasser der Protokolle haben sich entschieden, die Befragungen kaum durch Anmerkungen zu unterbrechen. Allerdings sind Aussagen teilweise gerafft, und nicht jede Antragsbegründung ist ausführlich abgebildet. Mit einem juristischen Dokument sollte man den Text darum nicht verwechseln.

 Dem ersten Band stellen die Autoren einen Prolog voran, der letzte Band ist eine Materialsammlung, unter anderem mit Kurzporträts maßgeblicher Prozessbeteiligter. Ein echter Zugewinn. Wucht aber entfaltet die reine Textmasse: tagaus, tagein, bis hin zum Urteil an Prozesstag 438. Erkenntnisreich sind deshalb vor allem Band eins bis vier – komplex, aber erstaunlich lesbar. Wie beim Puzzle setzt sich mit der Zeit ein Panorama zusammen. Ein Deutschlandbild.

Und es sind nicht nur Bände über den Osten des Landes geworden, wo die Angeklagten ja herkamen. Auch in Dortmund nennen Menschen ihre Kinder Thor und Odin, wie ein Zeuge unumwunden zugibt. Das seien für ihn germanische Götter, sagt er – aber es sind eben auch Säulenheilige der Rechtsextremen.

 Angehörige berichten hinlänglich vom Alltagsrassismus, dem sie sich ausgesetzt fühlten, weil die Attentate von Sicherheitsbehörden und Öffentlichkeit reflexhaft mit der Mafia oder Drogengeschäften in Verbindung gebracht wurden. Urlaubsfreunde erzählen von Stahlhelm und Totenkopf, die Böhnhardt tätowiert hatte und als Jugendsünde abtat. Sie beließen es dabei. Holger G., der dem Trio seinen Ausweis überlassen und eine Karte der AOK beschafft hatte, half Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe noch, nachdem er sich aus der Szene losgesagt hatte. Er fuhr sogar mit ihnen in den Urlaub. Er ist nicht der einzige Biedermann, der sich mit den Brandstiftern einließ.

 Beate Zschäpe ist durch die vielen Zeugenaussagen allgegenwärtig in den Protokollen, obwohl sie über Jahre die Aussage verweigerte – und als sie sprach, die Verantwortung von sich wies. Das Gericht verurteilte sie dennoch zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Annette Ramelsberger, Tanjev Schultz, Rainer Stadler, Wiebke Ramm: Der NSU-Prozess. Das Protokoll, Verlag Antje Kunstmann, 2000 S., 80 Euro. Als E-Book 49,99 Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort