Streit um Welfenschatz Niederlage für Stiftung im Streit um den Welfenschatz

Berlin · Muss der millionenschwere Welfenschatz nach Amerika? Ein US-Berufungsgericht lässt eine in den USA eingereichte Klage auf Herausgabe zu.

 Ein Kuppelreliquiar, zu sehen im Bode-Museum in Berlin.

Ein Kuppelreliquiar, zu sehen im Bode-Museum in Berlin.

Foto: dpa/Stephanie Pilick

Im Rechtsstreit um den millionenschweren „Welfenschatz“ muss die Stiftung Preußischer Kulturbesitz eine Niederlage einstecken: Ein US-Berufungsgericht hat entschieden, eine in den USA eingereichte Klage auf Herausgabe des Schatzes zuzulassen. Im Februar 2015 hatten die Nachfahren zweier deutsch-jüdischer Kunsthändler in den USA eine Klage gegen die Stiftung sowie gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe des ursprünglich aus Braunschweig kommenden Welfenschatzes eingereicht. Im März 2017 ließ ein Gericht in Washington D.C. die Klage in erster Instanz zu. Gegen dieses Urteil legte die Stiftung Berufung ein. Das Berufungsgericht entschied nun, die Klage gegen die Bundesrepublik abzuweisen, die Klage gegen die Stiftung hingegen zuzulassen.

Die Stiftung sei weiterhin der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein US-Gericht gehöre, sagte Stiftungspräsident Hermann Parzinger. „Und wir sind wie bisher überzeugt, dass die Klage auch in der Sache unbegründet ist, da der Verkauf des Welfenschatzes vor über 80 Jahren kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war.“ Die Frage, ob der Welfenschatz NS-Raubgut ist, sei bereits vor der deutschen „Beratenden Kommission“ verhandelt worden. Diese sei 2014 zu dem Schluss gekommen, dass sie eine Rückgabe nicht empfehlen könne.

Die Stiftung würde sich die Entscheidung des Berufungsgerichts „genau ansehen und die weiteren Möglichkeiten prüfen“, kündigte Parzinger an. Er betonte, dass sich die Stiftung nachdrücklich für faire und gerechte Lösungen bei der Rückgabe von NS-Raubgut einsetze. Seit 1999 habe sie mehr als 350 Kunstwerke und über 1000 Bücher an die Berechtigten zurückgegeben.

Der sogenannte Welfenschatz umfasste als Kirchenschatz der Stiftskirche St. Blasius in Braunschweig früher rund 140 mittelalterliche Goldschmiedearbeiten und andere kunsthandwerkliche Stücke aus dem 11. bis 15. Jahrhundert. Seit dem 17. Jahrhundert gehörte er dem Welfenhaus. 1929 übernahm ein Konsortium jüdischer Kunsthändler 82 Exponate. Nach und nach wurden 40 davon an Museen und Privatleute verkauft, vor allem in den USA. Die verbliebenen 42 Teile übernahm im Jahr 1935 der preußische Staat, später kamen noch zwei weitere hinzu.

Um diese 44 Exponate, die sich im Besitz der Stiftung befinden, geht es in dem Streit. Die Kläger argumentieren, der Schatz sei 1935 nicht freiwillig, sondern auf Druck der Nationalsozialisten und zudem unter Wert verkauft worden. Sie taxieren den Wert der 44 Exponate heute auf insgesamt 220 bis 260 Millionen Euro.

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