Es geht um unser Kulturerbe: Für und Wider der Landesdenkmalschutz-Novelle Problemfall Denkmalschutz: Blick auf die Anhörung im Landtag

Saarbrücken · Ohne Abtauchen ins Handy oder Laptop schien für manchen Kulturausschüssler die gestrige Landtagsanhörung zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes offenkundig nicht erträglich. Das Desinteresse einiger Parlamentarier war beschämend. Dabei braucht und verdient das Thema mehr gesellschaftliche Akzeptanz. Die aber beginnt in den Kommunen. Weshalb denn auch einer der wiederkehrenden Kritikpunkte der gestern um eine Stellungnahme gebetenen sechs Vereine und Institutionen – 1) Landesdenkmalrat, 2) saarländischer Verein für Denkmalschutz, 3) Verein für Landeskunde, 4) Historischer Verein für die Saargegend, 5) Initiative Alte Schmelz, 6) Förderverein Historische Grubenanlagen – auf die ungenügende Einbindung der Kommunen im neuen Gesetz abzielte.

Ohne Abtauchen ins Handy oder Laptop schien für manchen Kulturausschüssler die gestrige Landtagsanhörung zur Novelle des Denkmalschutzgesetzes offenkundig nicht erträglich. Das  Desinteresse einiger Parlamentarier war beschämend. Dabei braucht und verdient das Thema mehr gesellschaftliche Akzeptanz. Die aber beginnt in den Kommunen. Weshalb denn auch einer der wiederkehrenden Kritikpunkte der gestern um eine Stellungnahme gebetenen sechs Vereine und Institutionen  – 1) Landesdenkmalrat, 2) saarländischer Verein für Denkmalschutz, 3) Verein für Landeskunde, 4) Historischer Verein für die Saargegend, 5) Initiative Alte Schmelz, 6) Förderverein Historische Grubenanlagen – auf die ungenügende Einbindung der Kommunen im neuen Gesetz abzielte.

Dass die Unteren Denkmalbehörden im Zuge der letzten Gesetzesnovelle 2004 aufgelöst wurden, ist von Teilen der Politik als Fehler erkannt worden. Aus Kostengründen (nach dem Konnexitätsprinzip müsste das Land die Personalisierung auf Kommunenseite tragen) hat sich das federführende Kulturministerium jedoch gegen ihre Wiedereinführung entschieden. Nicht nur daran stieß sich der Denkmalratvorsitzende Henning Freese gestern. Er monierte neben „unklaren Begrifflichkeiten“ im Gesetzestext, dass dieser schwer verständlich und insoweit das essenzielle Ziel konterkariere, einen gesellschaftlichen Dialog über Sinn und Nutzen von Denkmalpflege zu befördern. Die Vereine für Denkmalschutz bzw. Landeskunde mahnten beide die chronische Unterfinanzierung der Landesdenkmalpflege (sowie deren unzureichende Personalausstattung) an.

In dieselbe Kerbe schlug Johannes Kirschmeier vom Historischen Verein für die Saargegend. Auf Regierungsseite habe es Tradition, sich zur Rechtfertigung der Mangelverwaltung „auf die Armut des Landes zu berufen“. Kirschmeier kritisierte überdies die Abschaffung des sogenannten Widerspruchsverfahrens. Künftig bleibt Eigentümern nur der Klageweg gegen offizielle Denkmalvoten. Einer der Punkte, bei dem auch SPD und Linke Nachbesserungsbedarf sehen. Viel Zeit bleibt nicht, das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Die Linke kündigte gestern an, man werde auch die Wiedereinführung der Unteren Denkmalbehörden fordern.

Während der Kulturausschuss die meisten Stellungnahmen unkommentiert ließ, fanden die Ausführungen Alfons Blugs von der St. Ingberter Initiative Alte Schmelz mehr Gehör. Blug propagierte die Bildung von kommunalen Denkmalbeiräten, um für mehr Bürgerbeteiligung zu sorgen. Dass klassische Anhörungen (wie die gestrige) dazu keine wirkliche Alternative seien, räumte etwa SPD-Mann Sebastian Thul ein. Er meldete jedoch Zweifel an, dass Beiräte mehr bewirkten. Während Sascha Zehner (CDU) mit deren Installieren „erhebliche Kosten auf die Kommunen“ zukommen sähe, ging Blugs Vorschlag für Barbara Spaniol (Linke) „in die richtige Richtung“.

Wie komplex die Welt des Denkmalschutzes ist, bei der neben den Interessen von Denkmalschützern auch die von Eigentümern (und Unternehmen) zu berücksichtigen sind, wurde am ersten Tag der Anhörung deutlich, als im Landtag etwa die IHK und der Verband der Haus- und Grundstücksbesitzer vorstellig wurden – und mehr Deregulierung forderten. Es allen recht zu machen, ist mithin nicht leicht. Umso mehr, erweiterte man den vorhandenen Denkmalbegriff noch, wie dies Detlef Reinhard vom Förderverein Grubenanlage Itzenplitz anregte. Er forderte, auch historische Kulturlandschaften zu schützen. Nur: Schon heute ist der Denkmalschutz an der Saar personell wie finanziell am untersten Limit. Wer wollte ihm da noch mehr Erbewahrung aufbürden?, hieß es gestern hinter vorgehaltener Hand.

Die fundierteste Analyse der geplanten Novelle legte vorgestern Harald Glaser (Arbeitskammer) dem Kulturausschuss vor (abrufbar unter www.arbeitskammer.de/publikationen/stellungnahmen). Er betont, dass ein wirksamer Denkmalschutz per Gesetz alleine nicht gelingt. Und fordert folglich etwa die beständige Aktualisierung der (derzeit kaum gepflegten) Denkmalliste, mehr monetäre Anreize für Denkmalbesitzer, das Auflegen eines Landesfonds zur Notsicherung von Denkmalen sowie Gestaltungsvorschriften zum Schutz von Ortskernen.

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