BGH Ukrainische Leihmutter ist rechtliche Mutter
Karlsruhe · Eine Frau, die mit Hilfe einer ukrainischen Leihmutter ein Kind bekommen hat, kann sich auf dem Standesamt nicht als Mutter eintragen lassen. Nach deutschem Recht ist das die Ukrainerin, die das Kind in Kiew bekam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) laut Mitteilung von gestern.
23.04.2019
, 20:27 Uhr
Dem deutschen Paar bleibt damit nur die Adoption.