Nachbarschaftsstreit Kuhglocken dürfen weiter bimmeln

München · Die Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen dürfen erst mal weiter bimmeln. Das Landgericht München II wies gestern die Klage einer Nachbarin ab, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von den Kühen, dem Geläute, aber auch von Gerüchen und Fliegen gestört fühlte.

Der Streit mit der Bäuerin geht seit Jahren. Nach dem Ehemann, dem das exklusive Anwesen gehört, klagte nun seine Frau. Ihr stehe kein Anspruch zu, begründete die Kammer nun die Abweisung von deren Klage. Sie sei nicht Eigentümerin des Grundstücks.

Zudem äußerte das Gericht Bedenken, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei, und auch an der von ihr vorgebrachten „Ortsunüblichkeit“ der Weidenutzung hatten die Richter Zweifel. Es sei um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen gegangen, listete die Richterin auf. Die Klägerin hatte darüber akribisch Buch geführt. Sie hatte nicht nur gegen die Bäuerin geklagt, sondern auch gegen die Gemeinde, die das Weidegrundstück verpachtet hat.

Zuvor war schon ihr Mann mit seinem Kreuzzug gegen die Glocken vor dem Landgericht gescheitert.

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