Nach der Drogerie-Pleite Schlecker-Kinder müssen nun doch ins Gefängnis

Stuttgart · Die Kinder des Drogeriemarktunternehmers Anton Schlecker müssen ihre Gefängnisstrafen antreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von Lars und Meike Schlecker gegen Urteile des Landgerichts Stuttgart zurückgewiesen.

 Lars und Meike Schlecker vor der damaligen Unternehmenszentrale. Sie werden nun Gefängnisstrafen antreten müssen.

Lars und Meike Schlecker vor der damaligen Unternehmenszentrale. Sie werden nun Gefängnisstrafen antreten müssen.

Foto: dpa/Stefan Puchner

Allerdings setzte der BGH die Freiheitsstrafen um einen beziehungsweise zwei Monate herunter. Damit sind Lars und Meike Schlecker rechtskräftig zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden.

Lars und Meike Schlecker werden Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters vorgeworfen. Anders als die zweijährige Haftstrafe für ihren Vater Anton Schlecker können die Strafen der Kinder nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Schlecker-Kinder hatten sich nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt – nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. Schlecker hatte 2012 Insolvenz angemeldet.

(dpa)
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