Horrorhaus von Höxter Angeklagter im Höxter-Prozess gesteht Teilschuld

Paderborn · () Überraschung im Mordprozess um die tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter: Der Angeklagte hat nach Angaben eines Gutachters eine Teilschuld eingestanden. Bei einem der beiden Todesfälle gebe Wilfried W. unterlassene Hilfeleistung zu, berichtete der psychiatrische Gutachter Michael Osterheider gestern im Landgericht Paderborn. Bislang hatte Wilfried W. alle Schuld von sich gewiesen. Außerdem werfe er sich vor, die Gewalt nicht unterbunden zu haben.

Über Jahre hinweg sollen Wilfried W. und Angelika W. mehrere Frauen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben infolge der Quälereien. Wilfried W. und Angelika W. sind wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt.

Gutachter Osterheider musste als Zeuge zu Gesprächen aussagen, die er von März bis Juni mit dem Angeklagten geführt hatte. Dabei musste sich der Psychiater in einem ersten Schritt noch nicht als Gutachter befragen lassen, sondern schildern, was ihm der Angeklagte in der Befragung über insgesamt 16 Stunden mitgeteilt hatte. Der Verteidiger von Wilfried W., Detlev Binder, warf dem Gutachter „grob schlampige Arbeit“ vor und lehnte den Professor erneut als Gutachter ab.

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