Unfassbares Verbrechen Höchststrafe für Mord an Studentin

Dessau-Roßlau · Eine junge Frau wird brutal vergewaltigt und getötet. Der Täter nimmt das Urteil teilnahmslos entgegen.

 Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Vergewaltiger und Mörder einer chinesischen Studentin, Sebastian F., zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den Vergewaltiger und Mörder einer chinesischen Studentin, Sebastian F., zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Foto: dpa/Sebastian Willnow

() Sie wollte nur hilfsbereit sein und vertraute einer jungen Frau im falschen Moment. Die chinesische Studentin wurde so zum Opfer eines brutalen Vergewaltigers und Mörders. „Sie musste ihr Leben lassen, weil die Angeklagten ihre sexuellen Fantasien ausleben wollten“, betont die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt am Freitag in ihrer Urteilsbegründung am Landgericht Dessau-Roßlau.

Die Strafe für einen 21-Jährigen: lebenslange Haft wegen Vergewaltigung und Mordes. Die Richterin stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Ebenfalls auf der Anklagebank sitzt die Ex-Partnerin des Mannes. Sie wird wegen sexueller Nötigung in besonders schwerem Fall zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Eine Beteiligung am Mord kann ihr nicht nachgewiesen werden. Im vollen Gerichtssaal in Sachsen-Anhalt sorgt das für missmutiges Raunen im Publikum.

Aus Sicht des Gerichts hat die 21-Jährige die brutalen Taten erst ermöglicht: Eine Überwachungskamera zeigt, wie sie die 25-jährige Chinesin – die gerade von einer Joggingrunde zurückkehrt – stark gestikulierend anspricht. Sie bittet die kaum Deutsch sprechende Frau am Abend des 11. Mai 2016 um Hilfe. Kartons müssten getragen werden.

Wenig entfernt wartet schon der Angeklagte und packt das Opfer, zerrt es in eine leerstehende Wohnung. „Sie hatte keine Chance gegen den ihr deutlich körperlich überlegenen Mann“, stellt die Richterin fest. Der Angeklagte ist 1,95 Meter groß und mehr als 100 Kilogramm schwer, die Chinesin war klein und zierlich.

Laut Schmidt trug der Mann schon länger die Fantasien von einem „Dreier“ mit sich herum – den Entschluss zur Tat fassten die beiden Deutschen laut dem Gericht gemeinsam.

In der Wohnung missbraucht der Mann die Chinesin mehrfach auf verschiedene Weise. Nach Überzeugung des Gerichts ist seine Partnerin dabei, es kommt auch kurz zum Kontakt zwischen den beiden Frauen. Als die Vergewaltigungen ein Ende haben, hat die Chinesin nach Überzeugung des Gerichts noch keine schweren blutigen Verletzungen. In der Annahme, die Architekturstudentin werde das Haus nun verlassen, geht die junge Frau zu ihren beiden Kindern in der darüberliegenden Wohnung.

Der Angeklagte hat nach Überzeugung des Gerichts schon einen Plan: „Er wollte sie töten, das war seine Absicht“, sagt Schmidt. Er habe gewollt, dass die Vergewaltigung nicht entdeckt wird. Er würgt sein Opfer minutenlang. Er hält den Kopf in einen Wassereimer und versucht, die Frau zu ertränken. Er schlägt ihren Kopf mit erheblicher Wucht auf den Boden. Von all dem zeugen laut Gericht die massiven Verletzungen, die die Leiche aufwies. Die Ermittler fanden Blutspritzer bis zur Deckenhöhe von 3,20 Meter.

Es folgte eine Reinigungsaktion – für die Ermittler blieben aber ausreichend Spuren. Aber auch da wusste die Angeklagte noch nicht, was passiert war. Das hatte die junge Frau ausgesagt – das Gericht sah dies als glaubhaft an, wie Richterin Schmidt sagt. Der Angeklagte hingegen hat an mehr als 30 Verhandlungstagen nichts zur Aufklärung des Falles beigetragen. Dem Gericht blieben Spuren am Tatort, Verletzungen an der Leiche, Auswertungen von Handys und Chats.

In einer Mülltonne habe der Angeklagte den geschundenen Körper schließlich aus dem Haus gebracht und unter einer Konifere neben einer mobilen Toilette abgelegt. „Wir haben es hier mit einem unfassbaren Verbrechen zu tun“, fasst die Richterin zusammen.

Beide Angeklagten, die das Urteil ohne Regung aufnehmen, werden zudem zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von insgesamt 60 000 Euro verurteilt. Die Eltern der chinesischen Studentin sind über Nebenklageanwälte bei dem Verfahren dabei. Sven Peitzner hatte in seinem Plädoyer zu Wochenbeginn erst eine Nachricht von ihnen verlesen.

Ob man mit Blick auf das Urteil gegen die weibliche Angeklagte Revision einlegen werde, müsse er mit seinen Mandanten besprechen, sagt er. Ähnlich reagieren auch Vertreter von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

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