Schlecht beleuchtete Straßen Richter empfehlen Taschenlampe statt Bus für Schulweg

Münster/Wegberg · Die Frage, wann Kinder auf dem Schulweg sicher sind, beschäftigt Gerichte nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern entschieden, dass die Gemeinde Wegberg bei Mönchengladbach einer Schülerin kein Busticket zahlen muss, obwohl ihr Schulweg teilweise schlecht beleuchtet ist und sich die Eltern um die Sicherheit ihrer Tochter sorgen. Zwar äußerten die Richter Verständnis für die subjektiv empfundene Sorge der Eltern. Jedoch sahen sie die Schwelle der besonderen Gefährlichkeit in diesem Fall nicht erreicht. So könnten sich Kinder bei einem dunklen Schulweg mit einer Taschenlampe behelfen. Eine Revision gegen die Entscheidung ließen die Richter nicht zu.

Laut Gesetz müssen Kommunen die Wegekosten zur Schule nur für längere Strecken ersetzen. Eine Ausnahme: ist der Schulweg besonders gefährlich, können die Kosten auch bei kürzeren Strecken von unter zwei Kilometern übernommen werden. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Aachen der Familie noch Recht gegeben und die Stadt Wegberg verpflichtet, die Kosten für die Tochter im Schuljahr 2015/16 zu zahlen. Denn nach Ansicht der Aachener Richter vom Mai 2016 ist der Schulweg des Mädchens in die Grundschule durchaus risikoreich. Ein Teilstück des Weges könne nicht ausreichend eingesehen werden, es gebe keine Straßenlaternen und es werde auch nicht immer beobachtet. Außerdem könne eine Schülerin im Fall eines Übergriffs keine schnelle Hilfe erwarten. Dieser Einschätzung folgten die Münsteraner Richter nicht.

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