Richter schläft während Verhandlung – Urteil ungültig

Kassel · (epd/afp) Wer schläft, ist "geistig abwesend". Dies gilt auch für Richter und kann zur Ungültigkeit eines Urteils führen, entschied das Bundessozialgericht gestern. Ursprünglich ging es in dem Rechtsstreit um den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Der Kläger wollte die Zahlung gerichtlich durchsetzen. Doch die mündliche Verhandlung stand unter keinem guten Stern. Ein ehrenamtlicher Richter kam deutlich zu spät und war offenbar noch sehr müde. Er sei "mit auf die Brust gesunkenem Haupt sofort eingeschlafen und habe tief sowie hörbar geatmet". Die Klage des Mannes muss nun nochmal neu verhandelt werden.

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