Luftpistolen-Kugel trifft Elfjährigen

Wustweiler. Böse erschrocken ist am Montag gegen 17.30 Uhr ein elfjähriger Junge, der zu Fuß in der Lebacher Straße in Wustweiler unterwegs war: Erst hörte er ein Knallen und Zischen, dann spürte er einen Schmerz am Hals, er war von einer Luftpistolen-Kugel getroffen worden

Wustweiler. Böse erschrocken ist am Montag gegen 17.30 Uhr ein elfjähriger Junge, der zu Fuß in der Lebacher Straße in Wustweiler unterwegs war: Erst hörte er ein Knallen und Zischen, dann spürte er einen Schmerz am Hals, er war von einer Luftpistolen-Kugel getroffen worden. Wie die Polizei in Illingen gestern mitteilte, habe die Kugel allerdings nur eine Schwellung und Rötung, keine schlimme Verletzung verursacht. In dem Bereich von Wustweiler soll, so die Polizei weiter, innerhalb der vergangenen drei Wochen bereits mehrfach mit einer Luftpistole oder einem Luftgewehr geschossen worden sein. Nachdem der Junge mit seiner Mutter auf der Illinger Polizeidienststelle in Hosterhof vorstellig geworden war, ermittelten die Beamten in einem an den Tatort angrenzenden Anwesen einen 29-Jährigen, bei dem eine Luftpistole sichergestellt wurde. Er ist der Tat verdächtig, gab allerdings an, nicht gezielt geschossen zu haben. Gegen den 29-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Deutschland sind Luftdruckwaffen bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule an Personen ab 18 Jahre frei verkäuflich, sofern sie den "F-im-Fünfeck"-Stempel tragen. Das geladene oder ungeladene Tragen von Luftdruckwaffen in der Öffentlichkeit ist untersagt. Hierfür wäre ein Waffenschein Voraussetzung, der jedoch für Luftdruckwaffen nicht ausgestellt wird. Das Schießen auf privaten Grundstücken ist erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Luftdruckwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können Hinweise zu dem Wustweiler Vorfall an die Polizei in Illingen, Telefon (06825) 92 40.

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