Gute-Kita-Gesetz 65,5 Millionen Euro vom Bund für Saar-Kitas

Saarbrücken/Berlin · Im frühen Kindesalter werden wichtige Weichen für das Leben gestellt. Daher sollten auch die Kitas gut ausgestattet sein. Der Bund gibt Ländern und Kommunen dafür Millionen – bis 2022. Auch fürs Saarland.

Die Kitas im Saarland erhalten bis 2022 ingesamt 65,5 Millionen Euro vom Bund. Im kommenden Jahr fließen bereits knapp sechs Millionen Euro. Das sieht das gestern verabschiedete Gute-Kita-Gesetz vor. Die Verwendung der Mittel ist bereits im sogenannten Saarlandpakt festgelegt. Die Elternbeiträge für Kitas sollen bis 2022 halbiert werden.

Bundestag und Bundesrat stimmten in ihren letzten Sitzungen vor der Weihnachtspause am Freitag und damit gerade noch rechtzeitig vor dem geplanten Start zum 1. Januar des Gesetzes zu. Die Länderkammer verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat, was den Start verzögert hätte.

Besonders kritisiert wurde in beiden Kammern, dass in dem Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bisher keine Anschlussregelung und -finanzierung dargestellt werde. Nach dem Gute-Kita-Gesetz sollen vom Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen an die Länder fließen. 2019 sind es zunächst 500 Millionen.

Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheiden: zum Beispiel, um längere Kita-Öffnungszeiten zu finanzieren oder mehr Erzieher einzustellen. Das Familienministerium musste jedoch bei den Ländern sicherstellen, dass das Geld auch wirklich in die Kitas fließt. Ziel ist, dass die pädagogische Betreuung besser wird. Für das Vorhaben war keine Grundgesetzänderung nötig – anders als beim Digitalpakt für Schulen, den die Länderkammer vorerst gestoppt hat.

Familienministerin Giffey betonte im Bundestag die Verantwortung des Bundes für die Betreuung in den Kindertagesstätten. Der Bund bekenne sich erstmals in dieser Größenordnung für eine gute Betreuung in Kitas und zur Entlastung von Eltern, damit diese Familie und Beruf besser vereinbaren könnten. „Wir wollen Länder und Kommunen damit nicht alleine lassen“, sagte Giffey.

Die Unterstützung des Bundes soll Giffey zufolge nachhaltig und dauerhaft sein. Er werde sich daher auch über 2022 hinaus für die Entwicklung der Kinderbetreuung einsetzen, versicherte sie, ohne genauere Angaben zu machen. Auch in ihrer Rede im Bundesrat sicherte sie den Ländern zu, sich für eine dauerhafte Unterstützung des Bundes über 2022 hinaus einsetzen zu wollen.

Auf Dauer gehe es darum, die zum Teil großen Unterschiede bei den Standards in den Kitas bundesweit anzugleichen. Es komme bei dieser Weiterentwicklung auf einen „Dreiklang von Qualität, Kapazität und Personal“ an, sagte die Ministerin und kündigte für kommendes Jahr eine „Fachkräfteoffensive“ des Bundes mit einem eigenen Förderprogramm an.

FDP und Linke hatten im Bundestag einen Änderungsantrag eingebracht, der abgelehnt wurde. Der FDP-Abgeordnete Matthias Seestern-Pauly warf Giffey vor, keine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen. Ihre Ankündigung, sich nach 2022 weiter zu engagieren, bleibe vage. Auch der Linken-Abgeordnete Norbert Müller verlangte, dass die Befristung bis 2022 fällt, ebenso Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Der CDU-Abgeordnete Marcus Weinberg sagte an die Adresse der Länder, Kooperation heiße nicht nur, dass man etwas nehme, sondern auch, dass man etwas gebe.

Im Bundesrat kritisierte unter anderem Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg (FDP) die Befristung der Mittel. Sein Land habe einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt, um dann über eine dauerhafte Finanzierung beraten zu können. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

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