Brexit-Abkommen Worauf sich die EU und Großbritannien geeinigt haben

Brüssel · Der Austrittsvertrag steht. Ob damit auch der Brexit mit einem guten Deal in trockenen Tüchern ist, blieb gestern aber noch offen. Denn angesichts der Turbulenzen um die Regierung des Vereinigten Königreiches wird in der EU die Frage lauter, ob es vielleicht doch noch Spielraum gibt, um den Briten entgegenzukommen.

Dies wird möglicherweise das zentrale Thema beim gestern anberaumten Sondergipfel am 25. November sein. Bis dahin beugen sich die Juristen in den Regierungszentralen über das Dokument, das alle wichtigen Fragen für die Zeit nach dem 29. März 2019 klären soll. Was wurde nun genau für die gemeinsame Zukunft vereinbart?

EU-Bürger und Arbeitnehmer: Drei Millionen EU-Bürger leben und arbeiten auf der Insel, eine Million britischer Staatsbürger halten sich in anderen EU-Mitgliedstaaten auf. Für sie gilt: Alles bleibt beim Alten – zumindest bis zum Ablauf der Übergangsphase Ende Dezember 2020. Was dann passiert, muss in einem neuen Abkommen geregelt werden. Das jetzt vorliegende Abkommen schützt die ausländischen Arbeitnehmer, ihre Partner, ihre Kinder (egal wo diese geboren sind), ihre Großeltern und Enkel. Sie haben das Recht, dort zu wohnen und zu arbeiten, wo sie sind. Ihnen stehen staatliche Leistungen ebenso zu wie Zuwendungen aus Sozialsystemen.

Streitfälle: Für alle Auseinandersetzungen, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht der EU ergeben, bleibt zunächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die entscheidende Instanz. Nach dem Ende der Übergangsperiode werden die britischen Gerichte zuständig. Sie sind allerdings verpflichtet, die Rechtsprechung des EuGH zu respektieren und in ihre Urteile einfließen zulassen.

Binnenmarkt: Großbritannien nimmt vorerst weiter am gemeinsamen Markt zwischen den Mitgliedstaaten teil. Dabei sind die britischen Behörden dazu verpflichtet, auch alle in der EU geltenden Standards in Bezug auf Verbraucherschutz, Tiergesundheit, technische oder Lebensmittelsicherheit einzuhalten. Vor allem für die Unternehmen sind die Regeln von großer Bedeutung. Wenn die Insel Ende März 2019 formell die Union verlässt, dürfen bereits vereinbarte, aber noch nicht vollzogene Geschäfte oder Lieferungen ganz normal abgewickelt werden. Es bedarf keiner zusätzlichen Zertifikate oder Zollbescheinigungen. Für alle Produkte und Dienstleistungen gelten die bestehenden Bestimmungen weiter – also zum Beispiel die Anforderungen an das CE-Kennzeichen für technische Standards. Die Regierung in London hat sich verpflichtet, auch neue EU-Bestimmungen zu übernehmen.

Datenschutz und Datensicherheit: Bei den Konzernen und Behörden des Vereinigten Königreiches sind im Laufe der Mitgliedschaft zahlreiche Daten und Informationen über EU-Bürger und andere Stellen angefallen. Mit dem Ende der Übergangsperiode am 31. Dezember 2020 werden alle britischen Stellen von bestehenden Netzwerken abgekoppelt, vorhandene Daten müssen gelöscht werden. Das betrifft nicht die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, die beide Partner auch in Zukunft fortsetzen wollen.

Reise und Urlaub: Für Touristen, die bis Ende 2020 nach Großbritannien reisen wollen, ändert sich gar nichts. Ob danach tatsächlich - wie von vielen Seiten befürchtet – Visa erforderlich sind, muss noch geregelt werden.

Finanzen: Großbritannien übernimmt seinen finanziellen Anteil an allen Ausgaben und Projekten, die in der EU-Finanzperiode 2014 bis 2020 zugesagt wurden. Außerdem trägt London bis Ende des übernächsten Jahres die Mitgliedsbeiträge an der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit.

Nordirland: Es wird keine harte Grenze zwischen dem EU-Mitglied Irland und Nordirland geben. Während der Übergangsphase stellt sich die Frage ohnehin nicht. Sollte es bis zu deren Ende im Dezember 2020 keine weiterführenden Regeln geben, tritt als Notlösung der Backstop in Kraft. Das heißt: Ganz Großbritannien verbleibt für eine begrenzte Zeit weiter in der Zollunion – damit ist der Abschluss internationaler Handelsverträge mit eigenen Partnern für London vorerst nicht möglich. Langfristig soll Nordirland die wichtigsten EU-Auflagen weiter mittragen, um zu verhindern, dass es doch noch irgendwo zu Kontrollstellen kommen muss. Details müssen noch vereinbart werden.

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