Grundgesetz wird geändert Bundesrat stimmt Digitalpakt Schule zu

Berlin · Der Weg zur Umsetzung des Digitalpakts Schule ist frei. Am Freitag stimmte der Bundesrat einer Grundgesetzänderung zur Finanzierung der Digitalisierung an Schulen zu. Damit kann der Bund künftig Geld für die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stellen.

Der Digitalpakt sieht vor, dass der Bund die Länder in fünf Jahren mit insgesamt fünf Milliarden Euro bei der Ausstattung etwa mit Breitband­anschlüssen und technischen Geräten unterstützt. Der Bundesrat beschloss die Grundgesetzänderung am Freitag einstimmig. Zuvor hatte der Bundestag bereits zugestimmt.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sprach von einer neuen Zusammenarbeit unter Wahrung der Bildungshoheit der Länder. Wahrscheinlich werde die Grundgesetzänderung bis Ostern in Kraft treten. Sie gehe davon aus, dass noch in diesem Jahr Geld fließen könne.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Hessens Ressortchef Alexander Lorz (CDU), sprach von einem Vorrang des Pädagogischen. Es gehe darum, Schülern Kompetenzen zu vermitteln für einen verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit digitalen Medien.

Bund und Länder hatten sich im Februar auf einen Kompromiss für die Änderung des Grundgesetzes geeinigt. Danach soll die Finanzhilfe des Bundes für die Bildungsinfrastruktur zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder fließen. Die Bundesregierung darf künftig im Bildungsbereich von den Ländern Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen.

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