EuGH Busfahrer müssen keine Pässe kontrollieren

Luxemburg · Busunternehmen dürfen von deutschen Behörden nicht gezwungen werden, vor Fahrten in die Bundesrepublik den Pass und den Aufenthaltstitel ihrer Passagiere zu kontrollieren. Solche Kontrollen hätten die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen und seien damit nicht mit der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums vereinbar, entschied der Europäische Gerichtshof gestern.

Die Luxemburger Richter urteilten damit zugunsten von zwei Busunternehmen aus Deutschland und Spanien, die Linienverkehre nach Deutschland über die deutsch-niederländische und die deutsch-belgische Grenze betreiben.

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