Eilentscheidung Gericht: Wer kifft, darf nicht zur Polizei

Berlin · Kommt nicht in die Tüte: Wer Marihuana raucht oder andere Cannabisprodukte konsumiert, darf nicht Polizist werden. Das entschied gestern das Berliner Verwaltungsgericht.

 Kiffer sind bei der Polizei nicht willkommen.

Kiffer sind bei der Polizei nicht willkommen.

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

In einer Eilentscheidung wies das Gericht die Beschwerde eines 40-Jährigen ab, der sich 2017 bei der Polizei beworben hatte und wegen einer Blutprobe mit Cannabis-Rückständen abgelehnt wurde. Das Gericht bestätigte, Cannabiskonsum könne die Eignung zum Autofahren einschränken. Dies zähle zu den Aufgaben von Polizisten. Ein solcher Bewerber sei nicht uneingeschränkt fähig für den Polizeidienst, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege.

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