Verfassungsgericht Karlsruhe entscheidet Dauer-Streit um den Rundfunkbeitrag

Karlsruhe · Die Abgabe ist verfassungsgemäß und gerecht, zumindest im Großen und Ganzen. Nur Menschen mit zwei Wohnsitzen hatten das Nachsehen – bis jetzt.

 Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht fordert von den Ländern bis 2020 Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht fordert von den Ländern bis 2020 Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag.

Foto: dpa/Uli Deck

Früher die „GEZ-Gebühr“, heute der Rundfunkbeitrag: Dass in Deutschland jeder seinen Teil zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender beitragen muss, passt nicht allen. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts nimmt den Kritikern den Wind aus den Segeln. Eine Gruppe von Beitragszahlern hat sich aber zurecht beschwert. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

Was ist anders mit dem neuen Rundfunkbeitrag?

Seit 2013 wird pauschal für jede Wohnung kassiert – egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio.

Wie funktioniert das Modell?

Pro Wohnung werden im Moment 17,50 Euro im Monat fällig. Auch Unternehmen müssen zahlen – ob viel oder wenig hängt davon ab, wie viele Dienstwagen und Mitarbeiter sie an wie vielen Standorten haben. Denn, so die Argumentation, auch im Auto oder in der Werkshalle läuft das Radio, und auf so gut wie jedem Schreibtisch steht ein Computer.

Welche Bedeutung hat der Beitrag für die Öffentlich-Rechtlichen?

Für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist er die Haupteinnahmequelle. 2017 kamen insgesamt 7,97 Milliarden Euro zusammen. Die Finanzierung über Beiträge oder Gebühren soll sicherstellen, dass die Sender nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Sonst könnten sie ihrem gesellschaftlichen Auftrag, mit einer breiten, ausgewogenen Berichterstattung an einer freien Meinungsbildung mitzuwirken, nicht mehr gerecht werden.

Was stört die Kritiker?

Ein Teil lehnt es aus Prinzip ab, für die öffentlich-rechtlichen Angebote zu zahlen. Andere finden, sie werden unverhältnismäßig stark zur Kasse gebeten: Denn wer allein lebt, zahlt unterm Strich mehr als jemand in einer WG, die alleinerziehende Mutter mehr als das Doppelverdiener-Paar. In Karlsruhe geklagt hat auch der Autoverleiher Sixt, der für seine fast 50 000 Mietwagen und die vielen Standorte jedes Jahr einen siebenstelligen Betrag überweisen muss.

Wie sehen die Verfassungsrichter die Sache?

Sie betonen die große Bedeutung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit sorgfältig recherchierten Informationen – erst recht in Zeiten von Twitter, Algorithmen-gesteuerten Suchergebnissen im Internet und „Fake News“. Das Angebot der Sender mit fast 90 bundesweiten Programmen stehe jedem offen. Eine Extra-Belastung von 17,50 Euro im Monat sei dem angemessen. Auch Unternehmen werden laut Urteil zurecht zur Kasse gebeten. So profitiere Sixt beispielsweise davon, dass seine Kunden den Verkehrsfunk hören könnten.

Und die kritisierten Ungerechtigkeiten?

Bewegen sich nach Auffassung der Richter noch im zulässigen Rahmen. Sie sagen zwar, dass auch ein Rundfunkbeitrag pro Kopf vorstellbar gewesen wäre. Die Erhebung je Wohnung sei aber auch eine Möglichkeit. Im ungünstigsten Fall muss ein Single die 17,50 Euro allein aufbringen. Das sei aber nicht zu viel angesichts der Leistung, die er bekomme. Eine bestimmte Gruppe wird durch das Modell aber tatsächlich zu stark benachteiligt: Menschen mit Erst- und Zweitwohnsitz, die bisher gleich doppelt den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen.

Was bedeutet das Urteil für Menschen mit mehr als einer Wohnung?

Sie können sich auf Entlastung freuen. Die Länder haben zwar bis Mitte 2020 Zeit, um die Regelung nachzubessern. Wer für seine Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlt, kann aber ab sofort einen Antrag stellen und sich von weiteren Beiträgen befreien lassen. Geld, das seit 2013 kassiert wurde, gibt es in den meisten Fällen allerdings nicht mehr zurück.

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