Urteil Keine geringeren Sozialbeiträge für Eltern

Kassel · Eltern können wegen der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder keine höhere Entlastung bei den Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen beanspruchen. Wie das Bundessozialgericht in Kassel in einem gestern verkündeten Urteil entschied, lässt sich eine Beitragsentlastung aus dem Grundgesetz ebenso wenig ableiten wie ein kompletter Ausgleich aller familiären Lasten (AZ: B 12 KR 13/15 R und B 12 KR 14/15 R).

An vielen Stellen sei eine Entlastung bereits gegeben. Die Kläger kündigten an, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Dort sind bereits ähnliche Verfahren anhängig.

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