Krieg der Worte immer schlimmer Nordkorea sieht in Trumps Drohungen „Kriegserklärung“

New York/Seoul · Der Atomstreit zwischen Nordkorea und den USA spitzt sich weiter zu: Nordkorea fasse die jüngsten Kommentare von US-Präsident Donald Trump als „Kriegserklärung“ auf, sagte Außenminister Ri Yong Ho gestern. „Das ist ganz klar eine Kriegserklärung, weil solche Worte von einem amtierenden amerikanischen Präsidenten kommen“, äußerte der Chef-Diplomat des autoritär regierten Landes bei einem kurzfristig einberufenen Presseauftritt vor einem Hotel in der US-Metropole. Trump hatte am Samstag getwittert, Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un und seine Regierung würden „nicht mehr lange hier sein“. Am selben Tag schickten die USA Langstreckenbomber und Kampfjets in den internationalen Luftraum östlich von Nordkorea, um im Streit um das Atomprogramm Stärke zu demonstrieren.

Der Atomstreit zwischen Nordkorea und den USA spitzt sich weiter zu: Nordkorea fasse die jüngsten Kommentare von US-Präsident Donald Trump als „Kriegserklärung“ auf, sagte Außenminister Ri Yong Ho gestern. „Das ist ganz klar eine Kriegserklärung, weil solche Worte von einem amtierenden amerikanischen Präsidenten kommen“, äußerte der Chef-Diplomat des autoritär regierten Landes bei einem kurzfristig einberufenen Presseauftritt vor einem Hotel in der US-Metropole. Trump hatte am Samstag getwittert, Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un und seine Regierung würden „nicht mehr lange hier sein“. Am selben Tag schickten die USA Langstreckenbomber und Kampfjets in den internationalen Luftraum östlich von Nordkorea, um im Streit um das Atomprogramm Stärke zu demonstrieren.

Ri drohte zudem mit dem Abschuss strategischer Bomber der USA – selbst, wenn diese nicht in den nordkoreanischen Luftraum eindringen würden. Solange die USA den Krieg erklärten, „werden wir uns von jetzt an das Recht der Selbstverteidigung vorbehalten, einschließlich des Rechts, die Bomber abzuschießen“, sagte Ri. Man werde sehen, wer länger durchhalte. Die UN-Charta gestehe allen Mitgliedstaaten das Recht der Selbstverteidigung zu.

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