Prozess vor dem Oberlandesgericht München Die unfassbaren Taten einer deutschen Dschihadistin

München · Prozess in München: Eine junge Deutsche soll als IS-Mitglied im Irak dabei zugesehen haben, wie ein fünf Jahre altes jesidisches Mädchen qualvoll verdurstete.

Temperaturen von 45 Grad herrschten im irakischen Falludscha, als das kleine Mädchen starb. Angekettet in der prallen Sonne, ohne Wasser der sengenden Hitze ausgesetzt, verdurstete das erst fünf Jahre alte Kind. Es ist ein grauenhafter Vorwurf, den die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gegen eine 27-Jährige aus einer Kleinstadt in Niedersachsen erhebt.

Jennifer W. soll als Anhängerin des Islamischen Staates (IS) im Irak tatenlos zugesehen haben, als das Kind qualvoll starb. Mord durch Unterlassen wirft die Anklage ihr am Dienstag vor, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland – und Kriegsverbrechen.

Das kleine Mädchen gehörte der vom IS systematisch verfolgten Religionsgemeinschaft der Jesiden an. Das Kind soll aus einer Gruppe jesidischer Kriegsgefangener gekauft und als Sklavin gehalten worden sein. Laut Anklage war die Fünfjährige krank und hatte ins Bett gemacht. In der Sonne angekettet zu werden, war die Strafe dafür.

Zum Auftakt des Prozesses sagt Jennifer W. erstmal nichts – nur einmal sagt sie leise „Nein“, als der Vorsitzende Richter sie fragt, ob sie einen Beruf gelernt hat. Als das Blitzlichtgewitter der Fotografen über sie hereinbricht, versteckt die zierliche Frau ihr Gesicht hinter einer roten Mappe. Sie trägt eine schwarze Brille und ihr Haar in einem geflochtenen Zopf.

2014 soll sie vom Flughafen Münster/Osnabrück aus in den Dschihad gezogen sein. Mit ihrem irakischen Ehemann, den sie nach islamischem Recht geheiratet hatte, kam sie in dessen Heimatland. Dort soll sie als Mitglied der Religions- und Sittenpolizei Hisba durch Parks von Mossul und Falludscha patrouilliert sein, um Frauen einzuschüchtern, die sich nicht an die vom IS verhängten Verhaltens- und Kleidervorschriften hielten. Sie soll – so die Anklage – eine Kalaschnikow besessen haben, eine Pistole und eine Sprengstoffweste.

Zu den heftigen Vorwürfen will die Frau aus Lohne sich vorerst nicht äußern, wie ihre Anwälte sagen. Das liegt auch daran, dass die sich noch einmal verschärfen könnten. Möglich ist, dass ihr auch noch Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden. Dazu müsste das Gericht dann einen entsprechenden Hinweis geben, eine Veränderung der Anklage ist im Nachhinein nicht mehr möglich.

Erst nach der Anklageerhebung fanden Menschenrechtsorganisationen eine Frau, von der die Bundesanwaltschaft sicher ist, dass es sich um die Mutter des Kindes handelt. Sie soll mit ihrer Tochter versklavt worden sein und will gesehen haben, wie ihr Mädchen unter Qualen verdurstete. Sie will als Zeugin aussagen und ist als Nebenklägerin zugelassen. „Sie will Gerechtigkeit“, sagt ihre Berliner Anwältin Natalie von Wistinghausen. 

Die Anklage hatte sich zunächst nur auf Aussagen der Angeklagten selbst gestützt. Sie soll einem verdeckten Ermittler in einem verwanzten Auto von der Tat berichtet haben, als sie versuchte, erneut in den Irak auszureisen. Sie kam nur bis Bayern. Dort wurde sie festgenommen. Weil nun die neue und womöglich entscheidende Zeugin dazukam, unterbricht das Gericht die Verhandlung direkt nach Verlesung der Anklage für drei Wochen bis zum 29. April.

Nach Angaben der jesidischen Organisation Yazda ist der Münchner Prozess die weltweit erste Anklage wegen Straftaten von IS-Mitgliedern gegen die religiöse Minderheit der Jesiden. Die Jesidin und Friedensnobaelpreisträgerin Nadia Murad nannte den Prozess einen großen Moment und ein wichtiges Verfahren für alle jesidischen Überlebenden.

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