Gefährder Seehofer verteidigt Abschiebung von Sami A.

Berlin · Nordrhein-Westfalen hat nach Ansicht von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der umstrittenen Abschiebung des Islamisten Sami A. nach Recht und Gesetz gehandelt.

„Die Entscheidung ist nach unserer Auffassung rechtmäßig“, sagte Seehofer gestern in Berlin. Im Detail wolle er die Vorgänge aber nicht bewerten, betonte er mit Verweis auf das laufende Verfahren.  Der als Gefährder eingestufte Sami A. war in der vergangenen Woche aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden, obwohl ein Gericht entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter fürchten Folter in Tunesien. Allerdings übermittelte das Gericht den Beschluss erst am Freitagmorgen, als die Chartermaschine mit A. an Bord bereits auf dem Weg nach Tunesien war. Die Richter waren davon ausgegangen, dass eine Abschiebung nicht unmittelbar bevorstand, weil ein für den 12. Juli geplanter Flug storniert worden war.

Bei der Abschiebung eines Afghanen aus Mecklenburg-Vorpommern am 3. Juli ist indes nach den Worten Seehofers „offensichtlich ein Behördenfehler passiert“. Der Mann hatte, wie das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigte, schon 2017 gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens hätte der Mann nicht abgeschoben werden dürfen, hatte ein Gerichtssprecher im MDR gesagt.

Nach von Gerichten beanstandeten Abschiebungen will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit den Ländern darüber beraten, ob der Bund mehr Kompetenzen an sich zieht. Man werde besprechen, ob der Bund für Gefährder in der Abschiebung zuständig sein könne. Der Bundesregierung zufolge befinden sich aktuell 776 islmistische Gefährder in Deutschland.

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