Staatsanwaltschaft hegt Zweifel AfD soll Bundestag falsche Spenderliste vorgelegt haben

Konstanz · In der Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz hat die AfD dem Bundestag möglicherweise eine in Teilen unrichtige Spenderliste übermittelt. Einem entsprechenden Verdacht geht die zuständige Staatsanwaltschaft Konstanz nach.

  In der Spendenaffäre gerät die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel weiter unter Druck.

In der Spendenaffäre gerät die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel weiter unter Druck.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Bisherige Vernehmungen hätten „Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt“, sagte gestern Staatsanwalt Andreas Mathy. Zuvor hatte Mathy dies dem „Spiegel“ im selben Wortlaut bestätigt. Weitere Angaben lehnte der Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen ab. Recherchen von „Spiegel“ und „Report Mainz“ zufolge haben angebliche Gönner der AfD bestritten, der Partei Geld gespendet zu haben. „Vielmehr hätten sie lediglich ihre Namen hergegeben“, berichtete „Spiegel Online“. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde demnach im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Die AfD hatte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Ein Sprecher Weidels sagte: „Es verdichtet sich der Eindruck, dass das Parteikonto des Kreisverbandes gezielt kontaminiert wurde, um Frau Weidel und der AfD zu schaden.“ Weidel selbst wollte sich nicht zu dem Vorwurf äußern.

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