Hohe Geldstrafe Urteil zu Waffenlieferung trifft Heckler & Koch empfindlich

Stuttgart · Im Prozess um illegale Waffenlieferungen durch ehemalige Angestellte der Rüstungsfirma Heckler & Koch nach Mexiko ist das Unternehmen zu einer Zahlung von rund 3,7 Millionen Euro verurteilt worden.

Zwei Angeklagte wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, sie müssen zudem eine Geldstrafe zahlen beziehungsweise gemeinnützige Arbeit leisten, wie das Stuttgarter Landgericht gestern entschied. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. (AZ: 13 KLs 143 Js 38100/10)

Die Mitarbeiter waren von 2006 bis 2009 an dem Verkauf von insgesamt etwa 4700 Sturmgewehren und Zubehörteilen in mexikanische Unruheprovinzen beteiligt. Dorthin waren Waffenexporte nicht erlaubt. Auf den sogenannten Endverbleibserklärungen waren stattdessen mexikanische Bundesstaaten angegeben, in die die Lieferung von Waffen als unproblematisch galt. Die Waffen sollen auch 2014 im Fall der Verschleppung von 43 Studenten im Bundesstaat Guerrero zum Einsatz gekommen sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort