Nur heiße Luft? Die Mogelpackung aus dem Supermarkt

Hamburg/Saarbrücken · Nicht nur im Saarland ärgern sich Verbraucher über viel zu viel Luft in Produkt-Verpackungen – oft zu Recht, wie Stichproben zeigen.

 14,89 Zentimeter von 18 sind befüllt mit einem Hauch von Nichts: Die Verbraucherzentrale Hamburg fand per Röntgenaufnahme heraus, dass die Packung des Mondamin-Grießbreis zu 83 Prozent mit Luft befüllt ist.

14,89 Zentimeter von 18 sind befüllt mit einem Hauch von Nichts: Die Verbraucherzentrale Hamburg fand per Röntgenaufnahme heraus, dass die Packung des Mondamin-Grießbreis zu 83 Prozent mit Luft befüllt ist.

Foto: VZHH

Statt Grießbrei nur heiße Luft? Das könnte man so sagen, wenn man sich den Klassiker der Marke Mondamin im Supermarkt vorknöpft. Die Verpackung besteht nämlich zu 83 Prozent aus Luft. Eine doch sehr verblüffende Erkenntnis, zu der die Verbraucherzentrale Hamburg gelangte, nachdem sie 14 gut verschlossene Lebensmittel- und Spülmittelverpackungen mit einem Röntgengerät durchleuchtete. Die Packungen der Stichprobe – egal ob es sich um Grießbrei oder um Geschirrspültabs handelte – waren im Mittel nur zu 41 Prozent gefüllt. Zwei der untersuchten Packungen enthielten sogar mehr als 80 Prozent Luft.

Ganz überraschend war das Ergebnis nicht, denn die Verbraucherzentrale hatte sich für ihre Stichproben die Produkte herausgepickt, über die sich Konsumenten bei ihr beschwert hatten. Fast 2000 entsprechende Beschwerden gingen 2018 bei den Verbraucherschützern ein. Das sei mehr als in den Jahren zuvor, sagt der Lebensmittelexperte der Verbraucherzentrale Armin Valet.

Kunden, die sich im Supermarkt hinters Licht geführt fühlen, gibt es auch im Saarland. Das hiesige Verbraucherschutzministerium schreibt auf SZ-Anfrage: „Leider kommt es immer wieder vor, dass Produktverpackungen unverhältnismäßig groß im Verhältnis zum Produktumfang erscheinen. Verbraucher ärgern sich daher zu Recht über Berge von Verpackungsmüll und manchmal auch über den trügerischen Schein einer großen, teuren Packung mit kleinem Inhalt.“ Die Behörde weist darauf hin, dass nach Paragraph 43 Mess- und Eichgesetz Fertigpackungen dann verboten sind, „wenn sie ihrer Gestaltung und Befüllung nach eine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist“. Es gelte eine 30-Prozent-Grenze für den Luftanteil.

Eine Grenze, die der Hersteller Unilever mit seinen 83 Prozent in der Grießbreiverpackung bei weitem überschreitet. Auf eine sowohl telefonische als auch schriftliche Bitte um Stellungnahme reagierte der Konzern gestern nicht.

Auch die Stiftung Warentest prangert regelmäßig Packungen an, die viel weniger Ware enthalten, als die Verpackung vorgaukelt. Dabei bedienen sich die Hersteller nach den Erfahrungen der Experten einer Vielzahl von Tricks: von Sichtfenstern in den Verpackungen, die knapp unter der Befüllungsgrenze enden, bis zu doppelten Böden und Tiegeln mit auffällig dicken Wänden bei Kosmetika-Verpackungen.

Mogelpackungen fänden sich „quer durch den Supermarkt“, klagt Valet – vor allem aber bei Fertigprodukten und Süßigkeiten. Sie führen nicht nur in die Irre, sondern produzieren auch unnötig viel Müll. Die Verbraucherschützer plädieren deshalb dafür, jede Packung, wenn technisch möglich, „bis zum Rand oder zur Naht“ zu befüllen.

Kunden, die eine „Luftpackung“ wittern, können diese beim zuständigen Eichamt überprüfen lassen. Auch das Saar-Ministerium betont, dass gegen die Hersteller „Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden“ können, wenn der hohe Luftanteil nicht „produktbedingt zustande kommt oder technisch unumgänglich ist“.

„Die Verärgerung der Verbraucher über zu viel Verpackung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen“, beobachtet auch der Leipziger Professor für Verpackungstechnologie und Nachhaltigkeit, Eugen Herzau. Gleichzeitig warnt er vor voreiligen Verurteilungen. „Nicht alles ist eine Mogelverpackung, was auf den ersten Blick so wirkt. Wenn Kartoffelchips-Beutel aufgebläht sind, geht es nicht darum, mehr Inhalt vorzutäuschen, sondern den Inhalt besser vor Bruchschäden zu schützen“, erklärt er. Die Luft stelle ein Polster dar.

Um das Problem ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, verleiht die Verbraucherzentrale Hamburg am Montag erneut den Schmähpreis „Mogelpackung des Jahres“. Dabei richtet sich das Augenmerk auf Fälle, in denen mit „kreativer“ Packungsgestaltung versteckte Preiserhöhungen durchgesetzt wurden.

Das große Problem: Die Tricks funktionieren trotz aller Aufklärung zu gut. „Wir kaufen auch mit dem Auge. Die größere Verpackung suggeriert mehr Inhalt, und damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass wir zugreifen“, erklärt der Marketingexperte Martin Fassnacht von der Wirtschaftshochschule WHU in Düsseldorf.

Eine Alternative zum Verpackungsmüll sind Unverpackt-Läden, deren Zahl in Deutschland wächst. Auch in der Saarbrücker Innenstadt gibt es einen – seit anderthalb Jahren. Dort wiegen die Kunden vor dem Befüllen ihre Behälter am Eingang ab. Die Inhaberin tut dies am Ausgang erneut. Am Ende zahlt der Kunde nur das, was auch wirklich im Glas drin ist. Ganz ohne Luft nach oben.

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