Gerichtsverhandlung Feuerwerk in Cattenom: Prozess gegen Greenpeace vertagt

Thionville · Acht Mitglieder der Umweltorganisation waren illegal ins grenznahe Atomkraftwerk eingedrungen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft.

 Acht Umwelt-Aktivisten von Greenpeace wurden festgenommen, nachdem sie in die Anlage eingebrochen waren und Feuerwerkskörper gezündet hatten.

Acht Umwelt-Aktivisten von Greenpeace wurden festgenommen, nachdem sie in die Anlage eingebrochen waren und Feuerwerkskörper gezündet hatten.

Foto: dpa/Uncredited

Mitte Oktober hatten acht Mitglieder der Umweltorganisation Greenpeace auf dem Gelände des grenznahen Atomkraftwerks (AKW) Cattenom am frühen Morgen ein Feuerwerk gezündet. Diese auffällige Aktion hat nun ein juristisches Nachspiel. Gestern wurde vor dem Gericht im lothringischen Thionville das Verfahren gegen die acht Aktivisten sowie den Geschäftsführer von Greenpeace France, Jean-François Julliard, eröffnet. Doch bereits am ersten Tag wurde dem Antrag der Verteidigung auf Vertagung stattgegeben. Der Anwalt von Greenpeace bemängelte, dass er vor Prozessbeginn die Schlussanträge der Gegenseite noch nicht erhalten hatte und somit seine Verteidigungsstrategie nicht vollständig vorbereiten konnte. Neuer Termin für das Verfahren ist Dienstag, 27. Februar.

Den Angeklagten werden gemeinsames unbefugtes Eindringen sowie Sachbeschädigung in einer zivilen Anlage mit nuklearen Stoffen vorgeworfen. Für diese Anklagepunkte kann eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren Haft und eine Geldstrafe von 75 000 Euro verhängt werden.

Durch die Aktion am AKW Cattenom wollte Greenpeace Sicherheitslücken aufdecken und beweisen, wie einfach unbefugte Menschen – im schlimmsten Fall Terroristen – in die Nähe des Abklingbeckens gelangen können. Es war nicht der erste Vorfall dieser Art in der Region. 2014 waren 55 Mitglieder von Greenpeace ins elsässische AKW Fessenheim illegal eingedrungen. Auch sie mussten sich dafür vor Gericht verantworten und wurden jeweils zu Haftstrafen von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Doch inzwischen wurde die französische Gesetzgebung verschärft.

Die Aktion von Greenpeace in Cattenom hatte auch im Saarland und im benachbarten Luxemburg zu Empörung und Verunsicherung geführt. AKW-Betreiber EdF sah hingegen die Sicherheitsmaßnahmen am Standort durch das schnelle Eingreifen der speziellen Einsatztruppe als ausreichend an.

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