Nationalitätsgesetz in Luxemburg Immer mehr wollen Luxemburger werden

Luxemburg · Neues Nationalitätsgesetz kommt im Großherzogtum gut an: Die Anzahl der Einbürgerungsanträge hat sich verdreifacht.

Knapp ein Jahr nachdem in Luxemburg das neue Nationalitätsgesetz in Kraft getreten ist, hat Justizminister Felix Braz nun eine erste Bilanz vorgestellt. Demnach haben zwischen April 2017, als das Gesetz offiziell in Kraft trat, und Januar 2018 6443 Menschen einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr seien drei Mal mehr Anträge eingegangen. Das neue Gesetz erleichtert den Zugang zur luxemburgischen Staatsangehörigkeit mit insgesamt elf neuen Möglichkeiten, den Pass zu erlangen. Das gilt zum Beispiel für Menschen, die einen Luxemburger heiraten die als Minderjährige ins Großherzogtum eingewandert sind oder in der luxemburgischen Armee dienen.

Die Hälfte der eingegangenen Anträge beruht dennoch auf dem neu eingeführten Geburtsortsprinzip. Menschen, die im Großherzogtum geboren sind – auch von ausländischen Eltern – können ohne sonstige Voraussetzungen die Staatsangehörigkeit beantragen. Bisher musste mindestens ein Elternteil den luxemburgischen Pass haben. Für Kinder geschieht dies automatisch, sobald sie 18 werden. Wer nicht solange warten will, kann bereits mit zwölf Jahren und der Genehmigung der Eltern die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen. Das taten dem Minister zufolge rund 2500 Jugendliche.

Unverändert bleibt  durch das neue Gesetz das geforderte Niveau in luxemburgischer Sprache. Wer des Luxemburgischen nicht mächtig ist, kann einen Kurs besuchen und eine Prüfung ablegen. Geprüft werden die mündliche Kommunikation und Hörverstehen. Durch den erhöhten Andrang, ist es zurzeit relativ schwer, dafür einen Termin kurzfristig zu bekommen (siehe Infokasten). Laut Bildungsminister Claude Meisch melden sich nicht nur mehr Kandidaten für die Sprachprüfung an, sondern diese erzielen auch bessere Ergebnisse. Im Durchschnitt würden seit vergangenem April 72 bis 87 Prozent der Bewerber bestehen gegen 62 Prozent im Jahr 2016. Zusätzlich zum Sprachtest müssen sie die Landeskundeprüfung „Vivre ensemble au Grand-Duché“ („Im Großherzogtum zusammenleben“) bestehen.

Das neue Nationalitätsgesetz hatte die Regierung unter Premier Xavier Bettel auf den Weg gebracht, um so einem gewissen Demokratiedefizit in Luxemburg entgegen zu wirken. Denn Ausländer haben kein Wahlrecht. Einzige Ausnahme sind die Kommunalwahlen, bei denen Ausländer abstimmen können, die seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum wohnen. 2015 hatte Bettel die Bürger über ein Ausländerwahlrecht abstimmen lassen, damit Ausländer, die seit zehn Jahren im Land leben, auch das nationale Parlament mitbestimmen dürfen. Der Vorschlag wurde beim Volksentscheid mit einer Mehrheit von fast 80 Prozent abgelehnt. Dennoch blieb die Frage des Mitspracherechts von Ausländern in der luxemburgischen Gesellschaft ein prägendes Thema.

Laut Statistikamt Statec bilden sie 47,7 Prozent der Bevölkerung. Die größte ausländische Bevölkerungsgruppe sind die Portugiesen (16 Prozent), die in den 1960er Jahren nach Luxemburg kamen, um in der Eisenindustrie zu arbeiten. Durch das neue Gesetz können ihre Kinder und Enkel einfacher Luxemburger werden und so die Zukunft des Landes mitgestalten, in dem sie von Geburt an leben.

Andererseits konnten bisher Menschen den luxemburgischen Pass erhalten, die nicht im Großherzogtum leben. Die sogenannte Wiedereinbürgerungsklausel machte das für alle Menschen möglich, die Nachkommen eines Luxemburgers sind, der am 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besessen hat. Davon machten in den letzten Jahren vor allem US-Amerikaner Gebrauch. Diese Klausel wird Ende 2018 abgeschafft.

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