Kontakte zu Rechtsextremisten AfD im Mainzer Landtag durfte Mitglied ausschließen

Koblenz/Mainz · Der aus der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag ausgeschlossene Abgeordnete Jens Ahnemüller ist mit seiner Klage dagegen gescheitert. Das Urteil sei unanfechtbar, teilte der Verfassungsgerichtshof (VGH) am Freitag in Koblenz mit.

Die AfD-Fraktion hatte Ahnemüller im September ausgeschlossen. Als Grund nannte sie wiederholte Kontakte und punktuelle Zusammenarbeit mit der rechtsextremen Szene. Der 57-Jährige wies eine Kooperation in einer mündlichen Verhandlung vor dem VGH zurück. Das Gericht urteilte, der Ausschluss sei „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“. Ahnemüller sei von der AfD zweimal abgemahnt worden und rechtzeitig vor der Abstimmung in der Fraktion über seinen Rauswurf informiert worden, um noch Stellung nehmen zu können. Ahnemüller konnte laut VGH die Vorwürfe nicht überzeugend zurückweisen.

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