Landgericht Trier Freispruch für früheren Narkosearzt

Trier · Ein ehemaliger Narkosearzt ist vor dem Landgericht Trier vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Das teilte das Gericht nach der Entscheidung vom Mittwoch mit.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Uli Deck

Dem Mediziner aus Beckingen im Saarland war vorgeworfen worden, Patienten im Krankenhaus in Saarburg bei 51 Operationen betäubt zu haben, obwohl ihm die ärztliche Zulassung entzogen worden war. Der 66-Jährige hatte von Anfang an bestritten, im entsprechenden Zeitraum vom Juni und Juli 2013 gewusst zu haben, dass er keine Approbation mehr hatte. Die Behandlungen des Luxemburgers seien fehlerfrei gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt.

Der Anästhesist hatte seine Zulassung als Arzt wegen strafbaren Fehlverhaltens verloren. Unter anderem war er wegen sexueller Nötigung einer Arzthelferin zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Damit sei er „unwürdig“, seinen Beruf weiter auszuüben, hieß es in der finalen Entscheidung zum Widerruf seiner Approbation.

Der Mann war seit Anfang 2012 im Krankenhaus in Saarburg tätig. Bei seiner Einstellung habe er verschwiegen, dass das Landesamt für Soziales des Saarlandes seine Approbation widerrufen hatte und in Folge noch ein Verfahren anhängig war. Der Mann wurde auch vom Vorwurf der unbefugten Ausübung der Heilkunde freigesprochen. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)
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