Koblenz Gericht: Hitler-Glocke in Herxheim darf bleiben

Koblenz · Die Hitler-Glocke im pfälzischen Herxheim am Berg darf im Turm der evangelischen Kirche hängenbleiben. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Klage eines Bürgers jüdischen Glaubens ab, der verlangt hatte, den Beschluss des Gemeinderats als rechtswidrig aufzuheben.

Der Rat hatte beschlossen, die Glocke „als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht weiterhin hängen zu lassen“. Nach Ansicht des Gerichts wird damit das Schicksal der Juden unter dem NS-Regime weder gutgeheißen noch verharmlost.

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