Flüchtlinge Pirmasens erwägt Zuzugssperre für Flüchtlinge

Mainz · Angesichts eines vermehrten Zuzugs von Flüchtlingen nach Pirmasens prüft das rheinland-pfälzische Integrationsministerium eine Zuzugssperre für die Stadt. Eine solche „negative Wohnsitzauflage“ wird auch Thema eines Gesprächs sein, zu dem das Ministerium Mitte nächster Woche mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammenkommt, wie eine Sprecherin mitteilte.

Angesichts eines vermehrten Zuzugs von Flüchtlingen nach Pirmasens prüft das rheinland-pfälzische Integrationsministerium eine Zuzugssperre für die Stadt. Eine solche „negative Wohnsitzauflage“ wird auch Thema eines Gesprächs sein, zu dem das Ministerium Mitte nächster Woche mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammenkommt, wie eine Sprecherin mitteilte.

Pirmasens ist wegen der niedrigen Mieten besonders attraktiv für anerkannte Asylbewerber. Ihre Zahl stieg im vergangenen Jahr nach Angaben des Jobcenters um 678; davon kamen 565 aus anderen Gemeinden nach Pirmasens. Zurzeit leben in Pirmasens insgesamt 1309 Flüchtlinge, unter ihnen 235 zugewiesene Asylsuchende, die ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen können. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Afghanistan und Somalia.

Der Pirmasenser Oberbürgermeister Bernhard Matheis (CDU) hat die Einführung der Wohnsitzauflage gefordert, so dass Menschen mit anerkanntem Asylstatus ihren Wohnort nicht mehr frei wählen können. Die Stadt Pirmasens stehe bei diesem Thema in engem Dialog mit dem Land, teilte eine Sprecherin mit. Oberbürgermeister Matheis ist auch Vorsitzender des Städtetags Rheinland-Pfalz. Die CDU-Fraktion im Landtag plädiert ebenfalls für eine Einführung der Wohnsitzauflage und begründet dies mit der Absicht, der Bildung von Parallelgesellschaften entgegenzuwirken.

Eine flächendeckende Einführung der Wohnsitzauflage ist nach Angaben von Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) nicht geplant. In anderen Städten und Landkreisen seien keine signifikanten Missstände oder Zuzugsbewegungen festgestellt worden. Bei den Überlegungen zu einer für alle Kommunen angemessenen Regelung sei auch darauf zu achten, dass „den hier lebenden Schutzberechtigten keine unnötigen Beschränkungen auferlegt werden“, sagte die Integrationsministerin Ende Januar.

(dpa)
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