Neue Erkenntnisse Rheinland-Pfalz wegen Blauzungenkrankheit zur Sperrzone erklärt

Trier/Koblenz/Mainz · Für den Menschen gilt sie als ungefährlich. Für Viehzüchter im Land bringt die Tierkrankheit aber schwierige Zeiten mit sich: Transport und Handel von Rindern, Schafen und Ziegen wird mindestens zwei Jahre lang eingeschränkt.

 Die Blauzungenkrankheit befällt neben Rindern auch Schafe und Ziegen.

Die Blauzungenkrankheit befällt neben Rindern auch Schafe und Ziegen.

Foto: picture-alliance/ dpa/Salome Kegler

Die Blauzungenkrankheit ist in Rheinland-Pfalz erstmals seit zehn Jahren wieder nachgewiesen worden. Das gesamte Bundesland wurde deshalb am Freitag zum Sperrgebiet erklärt, wie der Sprecher des Landesuntersuchungsamtes (LUA), Achim Ginkel, in Koblenz berichtete.

Die Viruskrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) sei in einem Rinderbestand im Kreis Trier-Saarburg entdeckt worden (die Saarbrücker Zeitung berichtete). Ein Kalb war bereits vorsorglich getötet worden. Ob weitere Tiere geschlachtet wurden, stand zunächst nicht fest. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald hatte am Freitag den Verdacht des LUA bestätigt. Zwei andere Verdachtsfälle aus Zweibrücken und den Saarpfalz-Kreis würden noch im FLI untersucht, sagte Ginkel.

Die Blauzungenkrankheit kann vor allem Schafe, Ziegen und Rinder befallen. Für den Menschen gilt sie als ungefährlich. Sie wird über kleine blutsaugende Mücken zwischen den Tieren übertragen.

Die Sperrzone müsse mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden und schränke den Transport und Handel von Rindern, Schafen und Ziegen ein. Rinder, Schafe und andere empfängliche Tiere dürften nicht aus dem Sperrgebiet gebracht werden. Dies gelte auch für Eizellen, Samen und Embryonen. Jeder, der in dem Gebiet Rinder, Schafe, Ziegen, Waldwiederkäuer in Gehegen oder Lamas und Alpakas halte, müsse dies unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen.

Der Süden von Rheinland-Pfalz und das Saarland sind bereits seit Dezember 2018 Sperrgebiet. Dazu wurden sie wie Teile Hessens nach dem Ausbruch der Seuche in Baden-Württemberg (Ottersweier/Kreis Rastatt) erklärt.

Die Beschränkungen in der Sperrzone könnten durch Impfungen abgemildert werden, sagte Ginkel. Denn es gebe für geimpfte und nachweislich nicht von dem Virus befallene Tiere Ausnahmen. Allerdings sei der Impfstoff wegen der geringen Nachfrage nicht überall leicht zu haben. Von der ersten Impfung bis zum Schutz vergingen zudem etwa sieben Wochen.

Die Impfung sei seit 2016 in Deutschland erlaubt, allerdings machten nur wenige Betriebe davon Gebrauch, weil es jahrelang keinen Anlass gegeben habe. Die Bundesrepublik sei seit 2012 offiziell frei von dem Virus gewesen. Wie viele Tiere geimpft sind, will das LUA nächste Woche veröffentlichen. Die Impfung müssen die Tierhalter bezahlen. Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hatte der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd vom Land bereits einen Zuschuss vom Land gefordert.

(dpa)
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