Luxleaks-Skandal Schutz von Whistleblowern zu Recht gestärkt

Das Urteil ist überraschend, rückt aber lediglich die Dinge zurecht. Der Mann, der die fragwürdigen Steuerdeals aufdeckte, handelte nicht aus Eigeninteresse, sondern um diese unbequeme Wahrheit öffentlich zu machen.

Luxleaks-Skandal: Schutz von Whistleblowern zu Recht gestärkt
Foto: SZ/Robby Lorenz

Sein Status als Whistleblower wurde im Berufungsverfahren zwar anerkannt, dennoch bekam er eine Bewährungsstrafe wegen Diebstahls. Das ist absurd. Entweder wird er als Dieb verurteilt oder als Informant vom Gesetz geschützt, aber nicht beides gleichzeitig. Die gestrige Entscheidung ist eine gute Nachricht. Denn Hinweisgeber, die krasse Missstände aufdecken, deren Namen offengelegt werden und deren Leben dadurch nicht selten auf den Kopf gestellt wird, sind keine Kriminellen.

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