Leser-Reporter Verunsicherung wegen provisorischer Auto-Zulassung

Saarbrücken · Bearbeitungsstau bei französischer Zulassungsstelle wirft bei Grenzgängern Fragen auf. Doch die saarländische Polizei gibt Entwarnung.

Keine stundenlange Wartezeit bei der Behörde, sondern ein flexibles Verfahren, das mit ein paar Klicks von der Couch aus erledigt wird: In Frankreich werden immer mehr Verwaltungsakte digital ausgeführt. Seit November 2017 werden auch Zulassungspapiere für neue Autos nur noch online beantragt statt am Schalter der zuständigen Präfektur. Für die meisten Franzosen ist das eine Erleichterung.

Manche Grenzgänger sind jedoch verunsichert. Denn durch die Umstellung ist bei den zuständigen Behörden in Lothringen ein erheblicher Bearbeitungsstau entstanden. Manche Fahrzeughalter müssen nun bis zu vier Monate auf ihre endgültige Zulassung warten. Damit sie bis dahin trotzdem weiter Auto fahren können, bekommen sie vom französischen Händler eine provisorische Zulassung, die sogenannte „WW-Nummer“. So machte es auch der 24-jährige Sohn einer SZ-Leser-Reporterin. Seit über 20 Jahren wohnt die Familie im lothringischen Woustviller. Beruflich ist der Sohn aber viel im Saarland unterwegs. Vor kurzem hat er sich ein neues Auto in Deutschland gekauft, hat es in Frankreich angemeldet und wartet nun auf seine definitive Zulassung. Solange hat auch er eine WW-Nummer und weiß nicht genau, wie es sich damit im Ausland verhält. Und er ist nicht der Einzige. Ähnlich geht es mehreren Pendlern aus dem Grenzraum. Denn bis vor kurzem war es verboten, mit Übergangskennzeichen Frankreich zu verlassen. Und so befürchteten die SZ-Leserin und ihr Sohn, bei einer Polizeikontrolle hohe Strafen zu kassieren oder gar, dass das Auto stillgelegt werden könnte.

Diese Sorgen seien unbegründet, teilt die saarländische Polizei auf Anfrage mit. Denn seit Mitte Dezember wurde auch der französische „Code de la route“ (deutsch: Straßenverkehrsordnung) geändert und die nationale Beschränkung des WW-Kennzeichens aufgehoben. „Somit werden diese provisorischen Kennzeichen uneingeschränkt in Deutschland anerkannt“, heißt es aus dem Landespolizeipräsidium in Saarbrücken. „Der Fahrer eines Fahrzeugs mit WW-Kennzeichen muss lediglich über einen international gültigen Versicherungsnachweis, wie auch schon bei der Altregelung, verfügen und diesen auf Verlangen vorweisen können.“

Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie unser Onlineformular unter www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort