Körperkameras Datenschützer können Bodycams der Polizei nicht kontrollieren

Saarbrücken · Die Landesdatenschutzbeauftragte und Chefin des Unabhängigen Datenschutzzentrums des Saarlands, Monika Grethel, hat jetzt eingeräumt, dass ihre Behörde den Einsatz von Körperkameras (Bodycams) bei der Saar-Polizei wegen Personalmangels nicht überwachen kann.

 Seit gut einem Jahr sind 66 Körper-Kameras im Zigarettenschachtelformat, die an die Uniformen geheftet werden, bei Saar-Polizistinnen und -Polizisten im Einsatz. (Symbolfoto)

Seit gut einem Jahr sind 66 Körper-Kameras im Zigarettenschachtelformat, die an die Uniformen geheftet werden, bei Saar-Polizistinnen und -Polizisten im Einsatz. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Seit gut einem Jahr sind 66 Körper-Kameras im Zigarettenschachtelformat, die an die Uniformen geheftet werden, bei Saar-Polizistinnen und -Polizisten im Einsatz. nach Angaben von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) wurden die Bodycams seitdem gut 1300 Mal eingeschaltet, 300 Mal seien die Aufnahmen in Verfahren verwendet worden. Anlasslose Überprüfungen des polizeilichen Bobycam-Einsatzes seien „aufgrund der gegebenen personellen Ressourcen des Datenschutzzentrums zurzeit nicht leistbar“, erklärte Grethel. Allerdings seien auch Anhaltspunkte dafür, dass Aufnahmen von Körper-Kameras entgegen der polizeirechtlichen Vorgaben im Einzelfall oder gar regelmäßig für längere Zeiträume abgespeichert wurden, nicht ersichtlich. „Insbesondere sind an die hiesige Dienststelle keine diesbezüglichen Beschwerden Betroffener adressiert worden“, betonte die oberste Datenschützerin des Saarlands.

Bouillon hatte die Körper-Kameras im Januar 2018 eingeführt auch mit der Begründung, der Hinweis auf die eingeschalteten Bodycams wirke in eskalierenden Gewaltsituationen wie ein Beruhigungsmittel auf Gewalttäter, die eindeutige Beweis-Videos von Taten abschreckten.

Bouillons Vorhaben, die Körper-Kameras künftig auch bei Polizeieinsätzen in Privatwohnungen laufen zu lassen, stoßen bei Grethel auf „durchgreifende rechtliche Bedenken“. Eine dahingehende Novellierung des Polizeigesetzes stoße sich mit dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, so Monika Grethel.

Ob allerdings diesem Votum des Unabhängigen Datenschutzzentrums Rechnung getragen werde seitens des Landtags sei nicht absehbar. Die Novellierung des Polizeigesetzes sei noch Gegenstand vorparlamentarischer Beratungen.

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