Diskussion über Tholeyer Abtei Tholey oder: „Für wen ist die Kirche da?“

Tholey/Saarbrücken · Neue Fenster für die Abtei St. Mauritius: Architekten wehren sich gegen Alleingang der Fratres und fordern eine öffentliche Debatte.

 Nach der Sanierung soll die Tholeyer Abteikirche, die um 1264 gebaut wurde, wieder als herausragendes deutsches Kulturgut erkennbar werden.

Nach der Sanierung soll die Tholeyer Abteikirche, die um 1264 gebaut wurde, wieder als herausragendes deutsches Kulturgut erkennbar werden.

Foto: B&K/Bonenberger/

Die Tholeyer Fratres haben die Hemdsärmel hochgekrempelt, für sie ist die Planungsphase der 1,2 Millionen Euro teuren Rundum-Sanierung ihrer Abteikirche seit Anfang Dezember zu Ende. Sie wissen, wer die mehr als drei Dutzend Fenster in der frühgotischen Kirche St. Mauritius neu gestalten soll: die in München beheimatete Glaskünstlerin Mahbuba Maqsoodi und Deutschlands teuerster und berühmtester Künstler, Werner Richter (die SZ berichtete). Man prüft Richters Entwürfe bereits auf technische Realisierbarkeit, diskutiert mit Maqsoodi Motive und hat die Verträge mit ihr vorbereitet.

Doch nun kommt ein Zwischenruf für ein Moratorium von Seiten des Bundes Deutscher Architekten (BDA). Der Vorsitzende des hiesigen Landesverbandes, Peter Alt, appelliert an die „Dialogbereitschaft“ der Klostergemeinschaft und regt an, die Öffentlichkeit einzubinden: „Wir plädieren für einen offenen Dialog, beispielsweise im Rahmen eines Symposiums. Ein besserer Ort als die Abtei selbst kann für einen solchen notwendigen Prozess kaum gefunden werden.“

Alt hält einen Austausch von Positionen bei einem Kulturgut dieser Wertigkeit für zwingend, um ein „stimmiges Kirchenraumkonzept“ zu finden. Wobei es laut Alt dabei nicht um Geschmacksfragen geht, sondern um grundsätzlich zu klärende kulturhistorische Probleme: „Wie kann mit Hilfe der Kunst in der heutigen Zeit Glauben im christlichen Sinn glaubhaft vermittelt werden?“ Dabei sei es sekundär, ob eine Frau oder Nichtchristin die Fenster entwerfe, sehr wohl aber, ob sie abstrakt oder, wie Maqsoodi, figürlich arbeite. Denn die drei von Gerhard Richter gestalteten Chorfenster sind abstrakt geplant. Alt möchte überprüft wissen, „ob und wie eine Mischung beider Gestaltungsarten in Frage kommen kann, und ob damit eine angemessene Raumwirkung erzielt werden kann.“

Die Fratres haben darauf bereits eine Antwort gegeben: Richter und Maqsoodi, das passe zusammen, sagte Sprecher Frater Wendelinus der SZ. Man hat nach eigenem Bekunden auch bei Richter selbst nachgehört und nichts Gegenteiliges gehört. Also weiter so, ohne öffentliche Debatte?

Seit Anfang Dezember 2018 fühlen sich die Fratres auf sicherem Grund: Laut Rechtsgutachten und „Genehmigung“ durch die oberste päpstliche Kirchenbehörde auf deutschem Boden, der Nuntiatur in Berlin, dürfen sie über die Neugestaltung des Innenraums allein entscheiden. Denn der diene samt Fenstern der Verkündigung.

Bevor es zu dieser Klärung kam, hatte es Reibungen mit Denkmalschutzexperten gegeben. Dies bestätigte gestern das für die Landesdenkmalamt zuständige Saarbrücker Kultusministerium der SZ. Allerdings sei, wie es heißt, nicht etwa der Totalaustausch aller Fenster ein Konfliktpunkt gewesen. Dem Ausbau der bisherigen – abstrakten – Rudolf-Köck-Fenster aus den Endfünfziger Jahren wurde unter der Bedingung zugestimmt, dass diese fachgerecht eingelagert werden.

Die Köck-Fenster sind also gesichert, aber verschwunden, und dies, wie das Ministerium mitteilt, obwohl eine Sanierung, „wenngleich sehr aufwendig und mit substanziellen Veränderungen der Fenster“ möglich gewesen wäre. Doch die Fratres drängten auf neue, zeitgemäße Kunst. Und weil deren Gestaltung laut Ministerium „unter die gesetzlich verbriefte Religionsfreiheit“ fällt, hätten die Denkmalbehörden keinen Einfluss auf die neu geplanten Fenster genommen, so Ministeriumssprecher Fabian Bosse. Allerdings hätten die Fratres in Bezug auf die Fenster die Experten nie um Rat gefragt. Trotzdem: kein Fenster-Streit.

Dissens ergab sich an anderen Stellen: bei der Erneuerung der historischen Sandsteine im Außenbau, beim Umgang mit dem stark zerstörten Portal. Auch war und ist man uneins über den von der Klostergemeinschaft gewünschten neuen, hellen Anstrich des Innenraumes. Auch ließ man über die Nuntiatur klären, wer letztendlich das Sagen hat, staatlicher Denkmalschutz oder Religionsgemeinschaft. Das ging zu Gunsten der Tholeyer Fratres aus. Dazu meint der BDA-Landesvorsitzende Alt: „Angesichts eines Kulturgutes diesen Ranges kann es auch den unzweifelhaft rechtmäßigen Eigentümern nicht um die Frage gehen, wem gehört die Kirche, sondern um die Frage: Für wen ist die Kirche da?“

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