Stadtrats-Beschluss Wahlwerbung soll nicht ausufern

Bexbach · Der Stadtrat hat eine Wahlwerbesatzung verabschiedet, die genau festliegt, wie viele Plakate aufgestellt werden dürfen.

 Zu viele Plakatwerbung kann nerven. Der Stadtrat Bexbach hat jetzt eine Wahlwerbesatzung mit Obergrenzen verabschiedet.

Zu viele Plakatwerbung kann nerven. Der Stadtrat Bexbach hat jetzt eine Wahlwerbesatzung mit Obergrenzen verabschiedet.

Foto: dpa/A3778 Fredrik von Erichsen

Am 26. Mai ist Großwahltag: Nicht nur die Vertreter fürs Europäische Parlament werden dann bestimmt, sondern im Saarland auch noch 34 der 52 Bürgermeister und Oberbürgermeister, die Orts-, Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage und die Regionalverbandsversammlung. Dadurch droht eine Flut an Wahlwerbeplakaten, eine Verschandelung so manchen Stadtbilds. In Bexbach haben sich die Stadtratsfraktionen daher sich in der letzten Ratssitzung auf Obergrenzen für die Plakatierung verständigt. Diese Festlegungen im Rahmen einer Wahlwerbesatzung waren bereits im Januar im Ausschuss für Prävention und Umwelt vorberaten worden. Um die Zahl der aufzuhängenden Plakate gab es allerdings nochmal Diskussionen, Fraktionen hätten die damaligen Ergebnisse verschieden interpretiert, es somit noch keine Einigung gegeben. Die erzielte man dann aber im Rat recht schnell. Als künftige Regelung für Bundes- und Landtagswahlen wurden je 100 Plakate pro Partei für die gesamte Stadt beschlossen. Für die EU-Wahl, beim Kreistag, Stadt- oder Ortsrat sowie Bürgermeister oder Landratswahl gelten 50 Plakate. Macht diesmal theoretisch bis zu 250 Plakaten pro Partei, wobei diese entscheiden können, für welche Wahl sie wie viele Plakate abzweigen.

Zur Debatte stand das Thema, weil die Wahlwerbung Sache der Gemeinden ist. Sie entscheiden etwa über den Standort von Großplakaten, nicht dagegen etwa für Flyer, die auf der Straße verteilt werden. Plakate dürfen sechs Wochen vor der Wahl, also ab dem 13. April, aufgehängt werden. Um den öffentlichen Verkehrsraum zu plakatieren, muss etwa das Ordnungsamt eine Sondernutzungserlaubnis aussprechen. Keine Plakate dürfen an öffentlichen Gebäuden wie etwa Rathäusern, Schulen, Gerichten, Kindergärten oder Feuerwehrgerätehäusern angebracht werden (Neutralitätsgebot). Auf Privatgrundstücken geht es nur mit Zustimmung der Eigentümer. Beim Plakatieren gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Die Stadt Bexbach wird für die Wahl Plakattafeln zur Verfügung stellen. Diese stehen am Feuerwehrgerätehaus Ecke Lessing-/Eberfurter Straße, am Bahnhof, in der Oberbexbacher Dorfmitte, in der Höcherbergstraße/Grubenwäldchen in Frankenholz, in der Saar-Pfalz-Straße/Dreispitz in Höchen, am Ortseigang von Kleinottweiler und am Dorfplatz von Niederbexbach.

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