Blieskastel Landrat feuert gegen Blieskasteler Stadtrat

Blieskastel · Der Streit zwischen Theophil Gallo und den Barockstädtern in Sachen Kirchheimer Hof geht in eine neue Runde.

 Landrat Theophil Gallo ist überzeugt, dass es nur dem Besitzer, Oliver Schmitt, möglich ist, das Gesamtensemble Kirchheimer Hof zu erhalten.

Landrat Theophil Gallo ist überzeugt, dass es nur dem Besitzer, Oliver Schmitt, möglich ist, das Gesamtensemble Kirchheimer Hof zu erhalten.

Foto: Erich Schwarz

Der Streit zwischen dem Landrat des Saarpfalz-Kreises, Theophil Gallo, und dem Blieskasteler Stadtrat in Sachen Kirchheimer Hof geht in eine neue, verbal sehr deutliche Runde. Nach den letzten Beschlüssen des Stadtrates, gegen die „Herstellung des Einvernehmens“ von Seiten des Landrates zu klagen (wir berichteten mehrfach), gibt es von der Pressestelle der Kreisverwaltung eine deftige Retourkutsche. Schon die Überschrift der Pressemitteilung „Dieses Bauprojekt wird von der Stadt Blieskastel torpediert“ zeigt die Richtung an. Der Landrat habe erneut feststellen müssen, dass Teile von CDU und Grünen im Rat der Barockstadt „die rechtlichen Grundlagen und die Aufgabenzuständigkeit insbesondere im öffentlichen Baurecht nicht verstehen oder nicht verstehen wollen“. Der Landrat erläutert, dass „das Instrument der Bauvoranfrage in diesem Falle aus denkmalschutzrechtlichen Gründen sinnvoll ist, insbesondere zur Offenlegung der Reichweite der Sanierungsarbeiten und zur Vorbereitung jedweder Planungsunterlagen“. Dies habe man der Stadt „mehrfach mündlich wie schriftlich erläutert“. Der Eigentümer könne nur dann konkret planen, wenn er aufgrund der genehmigten Bauvoranfrage auch die notwendigen Untersuchungen anstellen könne: „Selbst hierzu aber verweigern Stadt und Rat rechtswidrig die Genehmigung. Eben deshalb hat der Landrat nunmehr das von Blieskastel versagte Einvernehmen ersetzt“, erklärt der Landrat. Und weiter: „Der Bauherr ist bereit, alles zu tun, wie ja von allen gefordert, das Herrenhaus zu erhalten. Sein diesbezügliches, mit der Denkmalbehörde abgestimmtes Bemühen lässt man schon an einer simplen Bauvoranfrage scheitern, indem man es ablehnt, das notwendige Einvernehmen herzustellen“, kritisiert Gallo. Ihm dränge sich der Eindruck auf, man wolle „den Eigentümer mürbe machen“. In der Konsequenz hindere man den Eigentümer, das Gesamtensemble Kirchheimer Hof zu erhalten.

Und der Landrat wird sehr deutlich: „Das Verhalten der Verantwortlichen in Blieskastel ist nicht nur widersprüchlich, sondern auch nicht mehr glaubwürdig. Die bisherigen Einwände sind reine, nicht mehr glaubhafte Schutzbehauptungen und lassen zudem vermuten, dass man das geltende Recht, das die Verwaltung umsetzen und überwachen muss, nicht versteht“, unterstreicht der Landrat. Selbst das Landesdenkmalamt habe der Bauvoranfrage des Eigentümers zum Herrenhaus zugestimmt. Dies habe Eigentümer Oliver Schmitt tun müssen, um auch rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Gallo kritisiert weiter: „Anstatt Widerspruch einzulegen, hätte es sich für die Stadt hier angeboten, den sich anbietenden und mit den maßgeblich Beteiligten abgestimmten Weg endlich mit zu gehen“. So werde das Denkmalamt im Zuge der Bauvoranfrage in die Lage versetzt, denkmalschutzrechtliche Untersuchungen vorzunehmen und die Gesamtsubstanz des Gebäudes zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Beurteilungen würden dann Auflagen definiert, die später in ein anschließendes Baugenehmigungsverfahren einfließen könnten. Und Gallo noch einmal sehr deutlich: „Bauvoranfragen sind weder unüblich noch intransparent.

Mit den Auflagen werden dem Eigentümer und seinen Planern klare, denkmalschutzrechtliche Vorgaben gemacht und somit der Weg für ein auf allen Seiten klares Bauverfahren bereitet“. Gallo schreibt der Stadt deutliche Sätze ins Stammbuch: „Dem vorgeschlagenen Vorgehen zu widersprechen, ist in diese Kontext widersprüchlich, unglaubwürdig, mutet nahezu grotesk an“. Mit dem Herstellen des Einvernehmens wolle er dem Eigentümer endlich die Chance geben, ein für die Region wichtiges Kulturdenkmal zu erhalten, „denn er ist der Einzige, der das wirklich kann“, ist sich der Landrat sicher. Das Verhalten der Stadt komme einer „Komplettblockade“ gleich: „Letztlich nimmt man damit den sonst über kurz oder lang drohenden endgültigen Verlust des Objekts und damit des Gesamtensembles billigend in Kauf. So kann man als Kulturstadt eigentlich nicht mit einem Kulturgut umgehen“, resümiert Gallo.

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