Blieskastel Weiter Streit um den Kirchheimer Hof

Blieskastel · Landrat Theophil Gallo hat grünes Licht für ein Bauvorhaben signalisiert. Dagegen legt der Blieskasteler Stadtrat nun Widerspruch ein.

 Dort wo die nicht denkmalgeschützte Scheune (rechts) steht, will der Unternehmer ein Wohn- und Geschäftshaus errichten.

Dort wo die nicht denkmalgeschützte Scheune (rechts) steht, will der Unternehmer ein Wohn- und Geschäftshaus errichten.

Foto: Erich Schwarz

„Die Entscheidung des Landrates ist für uns nicht nachvollziehbar. Sie ist uns schleierhaft“, kommentierte das Grüne Stadtratsmitglied Lisa Becker die Entscheidung des Landrates in Sachen Kirchheimer Hof (wir berichteten mehrfach). Der Stadtrat war am Dienstagabend zu einer Dringlichkeitssitzung zusammengekommen, um über die Situation zu beraten. Einstimmiger Beschluss des Blieskasteler Rates: Man wird die Sache vor den Kreisrechtsausschuss bringen und auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Landrates einbringen. Worum geht es?

Der Unternehmer Oliver Schmitt, dem der denkmalgeschützte Kirchheimer Hof gehört, möchte dort ein Wohn- und Geschäftshaus errichten und eine Baumschule betreiben. Der Stadtrat hatte sich einstimmig gegen das Bauvorhaben gestellt. Dieses „gemeindliche Einvernehmen“ gegen einen Bauantrag, wie es im amtlichen Sprachgebrauch heißt, wurde vom Landrat ersetzt.

Das heißt, Theophil Gallo (SPD) hat sozusagen als Untere Bauaufsicht den Beschluss des Stadtrates gekippt und die Bauvoranfrage des Unternehmers positiv beschieden. Dieser will das Wohnhaus an einer Stelle errichten, wo bisher eine alte Scheune stand, welche jedoch nicht unter Denkmalschutz steht. Wie Gallo in einer Anfrage unserer Zeitung und auch in anderen Medien erklärte, sehe auch ein Gutachten der Landwirtschaftskammer das Vorhaben positiv. Außerdem ist der Landrat offensichtlich überzeugt, dass der Unternehmer zudem weiterhin Anstrengungen unternehmen wird, das Gesamtensemble Kirchheimer Hof zu sanieren und zu erhalten. Gallo appellierte „an alle Beteiligten“, nicht „auf Positionen zu beharren“, was den Kirchheier Hof mit Sicherheit nicht retten würde. Verkürzt gesagt hatte der Landrat „ein kleines Stückchen guten Willens“ eingefordert, was am Ende „unnötigen Streit vor Gericht vermeiden würde“. Das Ersetzen des Stadtratsbeschlusses ist nach Auffassung von Gallo ein „zulässiges rechtliches Mittel“ und wäre „keine Hinwegsetzung über die kommunale Planungshoheit“.

Dies sieht indes der Stadtrat einstimmig anders. Und die Zeit läuft den Räten davon, die Widerspruchsfrist endet am 21. Januar. Guido Freidinger (SPD) hatte dann in der Sitzung nachgefragt, ob es zwischenzeitlich seitens des Kreises neuere juristische Einschätzungen gebe. Dies verneinte Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener. Sie sei selbst überrascht gewesen, dass der Landrat das Verfahren nicht noch einmal neu aufgerollt habe. Nach Ansicht von Guido Freidinger lägen keine Ausnahmetatbestände vor, die in dieser privilegierten Lage eine Baugenehmigung rechtfertigen würden: „Und deshalb darf das auch nicht genehmigt werden. Auch jeder von uns hat sich an die Vorgaben des Baurechts zu halten“, argumentierte Freidinger zur Zustimmung seiner Fraktion, gegen den Beschluss des Landrates vorzugehen.

Und dann ging alles ganz schnell, bei einer Enthaltung beschloss der Blieskasteler Stadtrat, den Widerspruch gegen die Entscheidung des Homburger Landrates Theophil Gallo einzulegen.

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