Kaiserstraße Laut FDP: Stadt plant Abriss eines Gebäudes auf einem Privatgelände

St. Ingbert · Die Stadt St. Ingbert lässt derzeit ein Gebäude abreißen, das auf einem privaten Grundstück in der Kaiserstraße steht. Mit Verwunderung hat dies die FDP-Fraktion im Stadtrat zur Kenntnis genommen.

 Dieses Privatgebäude in der Kaiserstraße soll abgerissen werden – auf Kosten der Stadt.

Dieses Privatgebäude in der Kaiserstraße soll abgerissen werden – auf Kosten der Stadt.

Foto: Andreas Gaa

Das Vorgehen sei vor allem deshalb unüblich, weil der Abriss auf Kosten der Stadt erfolgen soll, findet der FDP-Fraktionsvorsitzende Andreas Gaa. „Wir können nicht verstehen, warum nach einem jahrelangen Leerstand jetzt möglicherweise auf Kosten der Bürger von St. Ingbert öffentliches Interesse an dem Abriss des Gebäude bestehen soll.“

Das Gebäude, das am 7. Mai zwangsversteigert werden soll, stehe nicht direkt an der Kaiserstraße, sondern sei zurückgesetzt. Ein simpler Bauzaun direkt am Bürgersteig, damit der Zutritt aufs Grundstück nicht mehr erfolgen könne und die Sicht auf die unschöne Ruine verdeckt sei, hätte vollkommen genügt, so Gaa. „Profiteur der Maßnahme sind auf jeden Fall die Nachbarn sowie ein möglicher Ersteigerer der Liegenschaft am 7. Mai, da sich dieser die Abrisskosten erspart“, ergänzt der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Karr.

Für die nächste Ausschuss- oder Stadtratssitzung habe die FDP-Fraktion einen Antrag zur Aufklärung des Sachverhaltes gestellt. In einer öffentlichen Sitzung soll die Verwaltung insbesondere zu folgenden Fragen Auskunft geben: Warum wird die Stadt auf dem Privatgrundstück eigenmächtig tätig? Wo lag die plötzliche Gefahr für die Öffentlichkeit bei dem zurückversetzten Gebäude? Wie wurde der Abriss ausgeschrieben und nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe des Auftrages? Warum wurde der zuständige Ausschuss nicht vorher angehört? Welche Kosten fallen im Zuge dieser Maßnahme für die Stadt einschließlich interner Verrechnung der Mitarbeiterkosten an? Warum hat man nicht einem möglicher Käufer auf der in Kürze angesetzten Zwangsersteigerung den Abriss des Gebäude auf dessen Kosten überlassen?

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