Stadt St. Ingbert Die Steuer-Dauerbescheide gelten in St. Ingbert weiter

St. Ingbert · Unveränderte Grundsteuer und Niederschlagsgebühr

Nicht erhöht hat sich die Grundsteuer zum Jahresbeginn in der Stadt St. Ingbert. Damit bleiben die im vergangenen Jahr verschickten „Dauerbescheide“ gültig, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Die Stadt St. Ingbert hatte vor Jahren diesen Dauerbescheid bereits zur gängigen Praxis gemacht.

Das bedeutet, dass ein Steuerbescheid solange gültig bleibt, bis sich irgendetwas an der Steuer ändert. Gültig bleiben auch die Aussagen zu Zahlung und Zahlungsterminen. Wurde im vergangenen Jahr die Steuer abgebucht, wird dies auch in diesem Jahr so sein. Die Abbuchungstermine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. An der Höhe der zu diesen Terminen abgebuchten Beträge ändert sich in diesem Jahr nichts. Wer bislang seine Beiträge per Überweisung gezahlt hat, sollte dies weiter tun – die Zahlungstermine und Beträge können dem Bescheid aus 2018 unverändert übernommen werden.

Die Dauerbescheide wurden in St. Ingbert ausgestellt für Grundsteuer A und B, für die Hundesteuer und für die Niederschlagwassergebühr. Neue Bescheide werden selbstverständlich ausgestellt nach Eigentümerwechsel, nach der Änderung der Berechnungsgrundlagen oder bei Änderungen der Bankverbindung.

Wo sich gegenüber 2018 nichts geändert hat, gilt weiter: Für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 525 Prozent sowie bei der Niederschlagsgebühr 73 Cent je Quadratmeter. Diese Sätze hat der Stadtrat zu Beginn des vergangenen Jahres beschlossen.

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