Designierte CDU-Generalsekretärin Kramp-Karrenbauer verzichtet auf Übergangsgeld

Saarbrücken/Berlin · Laut saarländischem Gesetz steht jedem ausscheidenden Mitglied der Landesregierung bis zu zwei Jahre Übergangsgeld zu.

Die designierte CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Die designierte CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Die designierte CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer will kein Übergangsgeld als saarländische Ministerpräsidentin in Anspruch nehmen. „Ich verzichte auf das Übergangsgeld“, sagte die 55-Jährige „Bild am Sonntag“. Laut saarländischem Gesetz steht jedem ausscheidenden Mitglied der Landesregierung bis zu zwei Jahre Übergangsgeld zu: in den ersten drei Monaten das reguläre Gehalt plus Ortszuschlag, für den Rest der Zeit die Hälfte der Bezüge. Das Grundgehalt von Kramp-Karrenbauer als Ministerpräsidentin liegt laut der Zeitung bei rund 11 000 Euro.

Kramp-Karrenbauer soll am Montag auf dem Bundesparteitag der CDU in Berlin zur neuen Generalsekretärin gewählt werden. Ihr Amt soll sie Anfang März antreten. Als ihr Nachfolger hat die Saar-CDU den bisherigen CDU-Fraktionschef Tobias Hans (40) nominiert. Die Wahl ist für den 1. März geplant.

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