„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ Saarland hat in JVA keinen Platz für Abschiebehäftlinge

Saarbrücken · Das CDU-geführte Justizministerium des Saarlandes stellt einen der Kernpunkte des Abschiebe-Gesetzes von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) infrage.

Nach den Plänen, denen bereits das Bundeskabinett zugestimmt hat, sollen die Möglichkeiten erweitert werden, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung vorübergehend in Haft zu nehmen – aus Platzgründen soll dies auch in gewöhnlichen Haftanstalten für Strafgefangene möglich sein.

Um die Zahl der Abschiebehaftplätze zu verdoppeln, will der Bund nämlich das Gebot, dass Abschiebehäftlinge und reguläre Strafgefangene in getrennten Einrichtungen untergebracht sein müssen, für drei Jahre aufheben. Im Saarland erscheine dies bereits mit Blick auf die vorhandenen Haftressourcen in den hiesigen Vollzugseinrichtungen „nicht umsetzbar“, teilte das Justizministerium auf SZ-Anfrage mit. Grundsätzlich begrüße man aber das „Primärziel“ des Gesetzes. Dieses besteht in einer besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Justizminister anderer Bundesländer haben bereits Widerstand gegen das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ angekündigt. Auch aus CDU-geführten Ländern hieß es, die Plänen widersprächen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes. Er könne sich nicht vorstellen, „dass eine Familie in einer Strafanstalt zusammen einzusitzen hätte wie normale Strafhäftlinge“, sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) vergangene Woche. Aus Sicht der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) gefährdet die vorgesehene Aufhebung des Trennungsgebots von Straf- und Abschiebehaft die Sicherheit in den Vollzugsanstalten. Auch die SPD hat, obgleich sie dem Entwurf im Kabinett zunächst zugestimmt hat, noch Gesprächsbedarf.

Seehofer begründet seinen Plan mit einer „außergewöhnlichen Situation“ durch die seit 2015 gestiegene Zahl der Asylbewerber. Der saarländische Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hatte den Gesetzentwurf gelobt: Er begrüße ausdrücklich, dass die Hürden für Ausreisegewahrsam und Sicherungshaft gesenkt werden sollten.

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