Losheim Christ: „Reiner Populismus“

Losheim · Losheimer Bürgermeister weist Kritik der GALL in Verkehrsdebatte zurück.

„Verkehrsberuhigung für die Gemeindeverwaltung ein wichtiges Thema“, betont Losheims Bürgermeister Lothar Christ. Er reagiert damit auf Kritik von Joachim Selzer, Fraktionssprecher der Grün-Alternativen Liste Losheim (GALL) im Gemeinderat. Selzer hatte in der SZ moniert, dass im Haushaltsentwurf der Verwaltung für die Jahre 2019/2020 nur jeweils 14 000 für verkehrsberuhigende Maßnahmen in Losheim vorgesehen seien. Selzer hatte weiter angekündigt, dass die GALL statt dessen eine Aufstockung dieser Mittel auf jeweils 150 000 Euro beantragen werde. Daraus leitet Bürgermeister Christ den direkten Vorwurf an ihn ab, er sei gegen Verkehrsberuhigung. Dem wolle er „entschieden entgegentreten“. Christ: „Die Gemeinde hat unmittelbar nach meinem Amtsantritt die Verkehrsberuhigung in allen Ortsteilen und das Problem des Lkw-Verkehrs – insbesondere im Kernort Losheim – auf die politische Agenda gesetzt. Ab dem Jahre 2000 wurden nach einem mehrjährigen Abstimmungsprozess zwischen allen beteiligten Stellen von der Straßenverkehrsbehörde in Merzig Lkw-Sperrungen für die Ortsdurchfahrt Losheim angeordnet.“ Flankiert worden sei dies  durch Umlenkung des Lkw-Verkehrs auf die B 268, um die Ortsdurchfahrten Bachem und Losheim der L 157 vom Schwerlast-Verkehr zu entlasten. „Außerdem wurde seitens der Gemeinde nach der Umgestaltung des Knotens in der Saarlouiser Straße (Minikreisel) die Streifstraße als innerörtliche Umgehungsstraße für Lkw ausgebaut.“ Nicht zuletzt diesen Maßnahmen sei zu verdanken, „dass im Gegensatz zu den Behauptungen der BI und der GALL der Lkw-Verkehr innerorts nach den offiziellen Statistiken des Landes in den letzten Jahren zurückgegangen ist“.

Ferner sei auf Initiative der Verwaltung ein Verkehrsberuhigungskonzept für alle Ortsteile erstellt, im Gemeinderat verabschiedet und in Abstimmung mit den Ortsräten umgesetzt worden, so dass unter anderem flächendeckend in allen Wohnstraßen der Gemeinde Tempo-30-Zonen eingerichtet wurden. Christ: „Dazu wurden flankierend in einigen Ortseingangsbereichen an kommunalen Durchfahrtstraßen schnell und unbürokratisch Verkehrsberuhigungen in Form von beidseitigen Einengungen und Fahrbahnverschwenkungen umgesetzt.“ Bei den Ortsdurchfahrten in Trägerschaft des Landes sei die Umsetzung solcher Maßnahmen  nicht so einfach möglich. Dennoch habe es nicht an Versuchen gefehlt, auch hier eine Verbesserung zu erreichen. So sei im Radverkehrskonzept für Losheim und dem Integrierten Handlungskonzept „Soziale Stadt“ für den Ortseingangsbereich Trierer Straße eine beidseitige Einengung mit Baumscheiben und Aufpflasterungen vorgeschlagen worden.

Christ: „Dabei wurde zunächst nicht, wie jetzt von der GALL vorgeschlagen, daran gedacht, das Land von vorne herein aus seiner finanziellen Verantwortung zu entlassen.“ Erst wenn sich in der Diskussion mit dem Land abgezeichnet habe, dass es womöglich allein an den Finanzen lag, habe die Gemeinde in Abstimmung mit dem Gemeinderat angeboten, zumindest 50 Prozent, im Falle von Fußgängerüberwegen sogar 100 Prozent, der Kosten zu übernehmen. „Die jahrelange frustrierende Erfahrung hat leider gezeigt, dass auch eine Kostenübernahme oder -beteiligung keineswegs automatisch zu einer Realisierung der gewünschten Maßnahme führte“, stellt Christ klar.

Von daher ist es nach seinem Dafürhalten „reiner Populismus oder zumindest politische Blauäugigkeit“, zu glauben, dass man nur eine möglichst große Summe für die gewünschte Verkehrsberuhigung an Landesstraßen in Anschlag bringen müsste, um sein großes Engagement in Wahlkampfzeiten zu dokumentieren – „und schon sei das Problem gelöst“. Zumal diese vermeintliche Lösung dann zum großen finanziellen Schaden der Gemeinde wäre, findet Christ. „Die Finanzierung von Verkehrsberuhigungs-Maßnahmen an Landesstraßen durch die Gemeinde wäre eine freiwillige Leistung und keine Pflichtaufgabe.“

Auch ist nach Ansicht von Christ vollkommen unklar, was die Antragsteller von der GALL eigentlich mit dem Geld machen wollen: „Sie haben ihre Forderungen in keiner Weise konkretisiert. Bis jetzt besteht der Antrag nur aus einem dicken zusätzlichen jährlichen Betrag und einem Schlagwort.“ Der LfS und die Straßenverkehrsbehörde werden einen solchen Antrag zur Seite legen und nicht weiter bearbeiten, ist Christ überzeugt. „Geübte Praxis des Landes ist es, dass derartige Maßnahmen vorher in den Straßenbedarfsplan des Saarlandes aufgenommen werden müssen. “ Der Verwaltungschef ist überzeugt: „Eine vernünftige Verkehrsplanung, insbesondere für die besonders belasteten Landesstraßen, lässt sich nicht über kurzfristige Forderungen vor der Wahl umsetzen, sondern bedarf einer Kooperation und eines Dialoges aller Beteiligten von Gemeinde, Land, Polizei und Straßenverkehrsbehörde.“ Hierzu lade er alle Parteien und auch die Bürgerinitiative ein.

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