Zimmerbrand Rauchmelder warnt Hausbewohner vor Flammen

Rimlingen · () Ein Rauchmelder hat in Rimlingen in der Nacht zum Freitag angeschlagen und dafür gesorgt, dass ein Zimmerbrand frühzeitig entdeckt wurde. Das teilte die Polizei Nordsaarland mit. Kurz vor zwei Uhr wurden die vier Bewohner des Hauses, die im Obergeschoss schliefen, durch den Alarm im Erdgeschosses geweckt.

Als der 45-jährige Hauseigentümer das Erdgeschoss kontrollierte, stellte er starken Rauch fest, der aus einem Nebenraum in die Diele drang. Nach dem Öffnen der Tür sah er eine kleine Flamme auf dem Boden. Mit einem Pulverlöscher,  erstickte er die Flamme. Seine Ehefrau hatte laut Polizei zwischenzeitlich die Feuerwehrleitstelle alarmiert.
Ermittlungen ergaben, dass eine eingeschaltete Dreifachsteckdose, die in dem Raum auf dem Boden stand, sich selbst entzündet hatte. Die drei daran angeschlossenen Geräte, ein Computer, der Bildschirm und ein Bügeleisen blieben unbeschädigt. Durch das schnelle Löschen des Feuers konnte ein größerer Schaden vermieden werden. Es wurden keine Personen verletzt. Die Feuerwehren Losheim-Rimmlingen, Losheim und Losheim-Bachem sowie Notarzt und KTW waren im Einsatz. Diesen Fall nimmt die Polizeiinspektion Nordsaarland zum Anlass, nochmals darauf hin, dass auch im Saarland eine Verpflichtung zum Anbringen von Rauchwarnmeldern besteht. Eine Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern für Neu- und Umbauten bestehe seit 18. Februar 2004. Für Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist. Diese sei am 31. Dezember 2016 ausgelaufen. „Mittlerweile gibt es auch Rauchwarnmelder, die man ohne Bohren anbringen kann. Diese funktionieren mit einer ganz einfachen Magnetbefestigung“, heißt es in der Polizeimeldung weiter. Alle Kinderzimmer und Schlafräume sowie Flure die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen laut Polizei mit jeweils zumindest einem Rauchwarnmelder bzw. einem Funkrauchmelder ausgestattet sein, sagt die Polizei und verweist auf die Landesbauordnung des Saarlandes.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. „Es ist außerdem zu beachten, dass das alle angebrachten Rauchwarnmelder so installiert und betrieben werden müssen, dass eine frühestmögliche Rauchdetektion und Alarmierung möglich ist“, sagt die Polizei.

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