Keime festgestellt Mettlacher müssen das Trinkwasser abkochen

Mettlach · Keime im Trinkwasser sind in Mettlach festgestellt worden. Das hat Bürgermeister Daniel Kiefer gestern Nachmittag mitgeteilt. Betroffen sind laut Verwaltungschef die Heinertstraße, die Bahnhofstraße, die Edmundstraße, die Saaruferstraße, der Marktplatz und die Bochstraße.

 Derzeit muss das Trinkwasser in Mettlach abgekocht werden.

Derzeit muss das Trinkwasser in Mettlach abgekocht werden.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Kiefer sprach von einer „mikrobilogischen Verunreinigung, die die Gesundheit beeinträchtigen könne. Bei Beschwerden sollten sich Betroffene an ihren Hausarzt wenden. „Falls er den Verdacht hat, dass dies mit dem verunreinigten Trinkwasser zusammen hängen könnte, muss er dies dem Gesundheitsamt melden.“

Kiefer forderte die Bewohner auf, das Wasser abzukochen. „Es soll kurz sprudelnd kochen“, mahnte er. Dies gelte für die Zubereitung von Nahrung, vor allem für Säuglinge und Kleinkinder, alte Menschen und Kranke, ebenso für das Abwaschen von Gemüse und Obst, der Herstellung von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken, für das Zähneputzen sowie für medizinische Zwecke. Als Beispiele nannte er die Reinigung von Wunden oder Nasenspülung. Zum Waschen, Duschen oder Baden sei das Abkochen nicht nötig. Die Bedingungen: Das Wasser werde nicht getrunken oder komme nicht mit offenen Wunden in Berührung. Für Haustiere und Vieh sei kein abgekochtes Wasser nötig, ebenso wenig wie für die Toilettenspülung.

„Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt. Maßnahmen zu Behebung der Störung sind eingeleitet“, sagte er und kündigte engmaschige bakteriologische Kontrollen an. Ab heute, Dienstag, acht Uhr, soll das Wasser in den betroffenen Bereichen vorsorglich durch eine Chlorung desinfiziert werden. Das teilten die Verantwortlichen des Gemeindewasserwerkes nach Absprache mit dem Gesundheitsamt mit. Diese Maßnahme ist laut Kiefer vorerst bis Dienstag, 18. Dezember, 20 Uhr, angesetzt. „Durch die Chlorung wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt werden“, sagte er. „Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von minimal 0,1 Milligramm je Liter freies wirksames Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich.“

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