Naturschutzgebiet Mettlacher Rat verlangt Änderungen

Mettlach · Mehr Mitsprache für Bauern fordert Mettlach vom Umweltministerium. Das will Renglischberg als Naturschutzgebiet ausweisen.

  Soll der Renglischberg als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden, fordert die Gemeinde Mettlach zuvor Änderungen in dem Entwurf. Das geht aus der Stellungnahme der Gemeinde an das Umweltministerium hervor, die Thema in der Sitzung des Mettlacher Gemeinderates war.

Grund: Das Haus von Umweltminister Reinhold Jost plant, den Renglischberg als Natura-2000-Schutzgebiet auszuweisen. Damit sind die Landwirte strengen Regeln unterworfen, wird befürchtet. Und das soll geändert werden. Das geht aus dem Papier hervor, das Bürgermeister Daniel Kiefer vorstellte.

„Die Ziele des Naturschutzes in einer von Bewirtschaftung des Menschen abhängigen Kulturlandschaft sind deshalb nur gemeinsam mit den Bewirtschaftern über den Vertragsnaturschutz erreichbar“, heißt es in dem Schreiben.

So wird das Umweltministerium  aufgefordert, den Managementplan mit den Landwirten abzustimmen. Denn die Mettlacher haben die Sorge, dass die Landwirte beim Erstellen der„Bewirtschaftungspläne“ nur Anhörungsrecht haben, wie aus einem Paragrafen hervorgeht.

Diese Pläne legen beispielsweise fest, wie und wann gemäht wird und was zum Erhalt oder zur Verbesserung der Wiesenlandschaft unternommen worden muss. „Der eigens für die Zweckverbände verwendete Wortlaut ,im Benehmen’ verdeutlicht nochmals das untergeordnete Mitspracherecht der für die Bewirtschaftung zuständigen Personen oder Stellen.“

Wie aus dem Schreiben weiter hervorgeht, soll die Klausel „soweit der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird“ ersatzlos gestrichen werden. „Die Verordnung lässt sich ansonsten variabel verschärfen und bietet keine Planungssicherheit für die Bewirtschafter“, lautet die Begründung.

Auch fehle eine Klarstellung, dass landwirtschaftliche Maßnahmen und Nutzungen keine Störungen oder Beeinträchtigungen der Vogelarten darstellten, die geschützt werden sollen. Wegfallen müsse auch die Frist, dass nach dem 15. August eines jeden Jahres Äcker nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen. Hans Josef Uder von der Neuen SPD-Fraktion warb dafür, den Passus „die Ausweisung des gemeldeten FFH-Gebietes als Landschaftsschutzgebietes wird daher von der Gemeinde im Grundsatz abgelehnt“ aus der Stellungnahme zu streichen. „Wir sind für Landschaft- und Naturschutz“, sagte er.

Die Wünsche der Gemeinde Mettlach auf Abänderungen werden nach seinen Worten in dem Schreiben formuliert – eine Forderung, die FBM-Fraktionschef Joachim Badelt und sein Fraktionskollege Patrik Reif unterstützten. „Die Formulierung sollte man weglassen, die Bedenken allerdings formulieren.“ „Der Naturschutz kommt allen zu Gute“, kommentierte Esther Leick von der Neuen SPD-Fraktion. Die Bedenken sollten allerdings eingeflochten werden.

Derweil teilte CDU-Fraktionschef Michael Thieser die Bedenken, und die Wünsche nach Abänderungen. Nach Worten seines Fraktionskollegen Josef Temmes werde den Landwirten in dem Bereich eine Verordnung regelrecht übergestülpt. Die Reife der Frucht lasse sich nicht reglementieren, lautete eines seiner Argumente. Reinhold Behr und Markus Rausch von der SPD-Fraktion wehrten sich gegen die Ausweisung. Behr fürchtet, dass die Landwirte durch die Ausweisung des Schutzgebietes eingeschränkt werden und dass die Grundstücke entwertet werden. „Die Landwirte wurden viel zu spät eingebunden“, monierte er. Reinhard Halberstadt (FDP) stimmte im Grundsatz zu.

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