Windpark Wenzelstein Werden sich bald doch vier Windräder bei Löstertal drehen?

Löstertal · „Der Bau von Windrädern soll durchgepeitscht werden“, kommentiert BI-Chef Günter Möcks den Sinneswandel des Innenministeriums.

 Gegen die geplanten Windräder wie bei Wehingen wehrt sich die Bürgerinitiative Wenzelstein im Löstertal.

Gegen die geplanten Windräder wie bei Wehingen wehrt sich die Bürgerinitiative Wenzelstein im Löstertal.

Foto: Ruppenthal

In die Kontroverse um die geplante Errichtung des Windparks Wenzelstein beim Waderner Stadtteil Löstertal kommt zum Jahreswechsel wieder Bewegung. Dort sollen, in der Nähe der Ortschaften im Löstertal, auf Waldflächen des Saar-Forst-Landesbetriebes vier Windräder mit Gesamthöhen deutlich über 200 Metern errichtet werden. Gegen das Vorhaben regt sich vor Ort deutlicher Widerstand.

Wie Günter Möcks, der Vorsitzende der Bürgerinitiative (BI) Wenzelstein, die sich gegen den geplanten Windpark ausspricht, gegenüber unserer Redaktion erklärte, hat das saarländische Innenministerium nun zum Ende des Jahres 2018 doch die Genehmigung für die Änderung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes (TFNP) erteilt – „auf Zuruf des Umweltministeriums“, wie Möcks erklärt. In diesem geänderten Plan ist nun der vorgesehene Standort des Windparks Wenzelstein als Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen – was zuvor nicht der Fall gewesen war. Bislang hatte das Ministerium von Klaus Bouillon der Änderung des Flächennutzungsplanes, die der Stadtrat im September 2017 verabschiedet hatte, die Genehmigung versagt. Begründung: Die von der Stadt avisierten Konzen­trationsflächen auf dem Areal Wenzelstein, die als „Historischer Wald“ des Staatswaldes gelten, hätten nach Ansicht des Ministeriums aus der Planung herausgenommen werden müssen, „weil von unserer Seite nicht nachgewiesen wurde, dass die im Landeswaldgesetz beschriebenen Ausnahmetatbestände wie eine vorhandene Vorbelastung, eine auskömmliche Windhöffigkeit und ausreichende Erschließung gegeben sind“, wie Waderns Bürgermeister Jochen Kuttler gegenüber der SZ im Februar 2018 erläutert hatte.

Damals hatte die Stadt beschlossen, gegen den ablehnenden Bescheid des Ministeriums zu klagen. Aus Sicht von Bürgermeister Kuttler war es dringend erforderlich, hinsichtlich der Vorgaben und Restriktionen des Landeswaldgesetzes bezüglich der Windkraftnutzung juristische Klarheit zu schaffen.

Nun also soll, wie BI-Vertreter Möcks aus sicheren Quellen erfahren haben will, die Genehmigung der Planänderung doch erfolgt sein. „Der Bau von Windrädern soll durchgepeitscht werden“, kommentiert Möcks den Sinneswandel des Innenministeriums, der die BI nach Möcks’ Worten überrascht habe. „Zunächst hatte das Innenministerium die Genehmigung versagt mit der Begründung das saarländische Waldgesetz sei nicht berücksichtigt. Nun beruft sich das Innenministerium auf ein Schreiben des Umweltministeriums in dem dargelegt wird, dass für die im Plan enthaltenen Konzentrationsflächen Höhenrücken Wenzelstein an mehreren Standorten die Voraussetzungen von Paragraf 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 des Landeswaldgesetzes vorliegen.“ Hierbei gehe es unter anderem darum, ob für Windkraftanlagen vorgesehene Standorte „erschlossen“ sind oder ob die Flächen „vorbelastet“ sind. Möcks findet: „Jedem Ortskundigen ist bekannt, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.“ Wie das Umweltministerium seine Erkenntnisse gewonnen hat, sei der BI nicht bekannt. „Wieso diese mitgeteilten Erkenntnisse dem Innenministerium ausreichen, einen geänderten Bescheid zu erlassen, ebenso wenig“, kritisiert Möcks. Die vom Stadtrat im Herbst 2017 beschlossene Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes sei jedenfalls nicht überarbeitet worden. „Der Versagungsgrund besteht also fort“, findet Möcks.

Dem BI-Vertreter mutet es auch seltsam an, „dass sich das Umweltministerium und Minister Jost überhaupt in dieses Verfahren einmischen.“ Aus Sicht von Möcks gibt es dafür eine mögliche Erklärung: „Wir fragen uns nicht erst seit heute, ob die wirtschaftlichen Interessen des Umweltministeriums seinen Auftrag zum Schutz von Umwelt und Natur überwiegen.“ Aus dem Bau der Windräder am Wenzelstein könne der im Zuständigkeitsbereich des Umweltministers angesiedelte Saar-Forst-Landesbetrieb nach den Worten von Möcks Pachteinnahmen bis zu einer Viertelmillion Euro im Jahr erwarten. „Ist das der wahre Grund für den geänderten Bescheid? Und haben wir es hier nicht mit einem Verfahren nach Recht und Gesetz, sondern um Gemauschel nach saarländischem Landrecht zu tun?“, befindet der BI-Sprecher.

Ihre Hoffnung setzt die BI jetzt nach den Worten ihres zweiten Vorsitzenden Michael Wahl auf die Stadt Wadern. Er fordert: „Es ist dringend erforderlich, dass die Stadt Wadern jetzt ihren Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den Wenzelstein in Angriff nimmt, um durch die Begrenzung der Höhe der Windräder Gesundheitsschäden von den Bürgern abzuwenden.“

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