Weiskirchen Weiskircher sauer über lange Verfahrensdauer bei Bauaufsicht

Weiskirchen · „Wir begegnen unseren Bürgerinnen und Bürgern freundlich, hilfsbereit, kompetent und respektvoll. Wir legen Wert auf eine gute Erreichbarkeit und eine zeitnahe Bearbeitung ihrer Anliegen.“ So heißt es jedenfalls auf der Homepage des Landkreises Merzig-Wadern.

Da auch die Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA) zu dieser Kreisverwaltung gehört, müsste sie sich eigentlich ebenfalls diesem selbstgewählten Leitbild verpflichtet fühlen. Tut sie aber nicht immer, findet jedenfalls eine Gruppe von Nachbarn aus Weiskirchen, die nach mehreren schriftlichen Eingaben seit Monaten vergeblich auf eine befriedigende Antwort wartetet. Erst vor wenigen Tagen bekamen sie auf telefonische Anfrage zufriedenstellende Klarheit.

Dabei begann die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörde durchaus vielversprechend, wie ihre Wortführer gleich zu Beginn der jüngsten Ratssitzung in Weiskirchen Ende November betonten. Anfang Juli wollten diese Bürger der Hochwaldgemeinde von der für sie zuständigen UBA wissen, ob rein rechtlich mit der Neuansiedlung einer Autowerkstatt in der Straße „In der Lach“ und der damit zwangsläufig verbundenen Lärmbelästigung innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage alles seine Richtigkeit haben kann. Die Beschwerdeführer erhielten Ende August die Durchschrift eines Schreibens der Behörde an den Betreiber der Kfz-Werkstatt, das die Nachbarn zunächst aufatmen ließ. Nicht zuletzt aufgrund einer zwischenzeitlichen Ortsbegehung teilte die Bauaufsicht dem Werkstattbetreiber mit: „Das von Ihnen betriebene Gewerbe für Kraftfahrzeugaufbereitung, Handel mit Kraftfahrzeugen, Kfz-Handel und 24-Stunden-Abschleppdienst zählt wegen seiner lärmintensiven Arbeitsweise, den damit verbundenen Geräuschen und auch der Motorenimmissionen, auch unter Berücksichtigung immissionsrechtlicher Auflagen, nicht zu den ‚nicht störenden Betrieben’, die im Allgemeinen Wohngebiet zulässig sind.“ Folglich heißt es in dem Behördenbrief: „Ich bitte Sie daher, die Nutzung des illegal betriebenen und nicht zulässigen Kfz-Betriebes bis spätestens zum 15. September 2018 aufzugeben.“

Damit glaubten die erleichterten Nachbarn, bald wieder ihre Balkons und Terrassen wie früher ohne Lärmbelästigung nutzen zu können. Aber weit gefehlt! Mitten im Wohngebiet wurde ungeachtet der behördlichen Feststellung, dass diese Kfz-Werkstatt unzulässigerweise betrieben wird, munter weiter gebohrt, dröhnten Motoren im Testlauf in den höchsten Drehzahlen und entluden Abschleppwagen an Samstagabenden defekte Fahrzeuge. Also wandten sich die geplagten Beschwerdeführer am 2. Oktober erneut mit der Frage an die UBA: „Wie lange will die Behörde dieses von ihr selbst als illegal definierte Treiben noch tolerieren?“

Während der Werkstatt-Lärm beim Nachbarn unvermindert anhielt, steckte der Postbote noch viele Briefe in den Briefkasten der Lärmgeplagten – doch auf eine Antwort der Bauaufsicht warteten sie vergeblich. Also bekam die UBA am 5. November erneut einen Mahn-Brief aus Weiskirchen, eine Antwort blieb sie auch diesmal zunächst schuldig.

Das alles kam jetzt bei der letzten von Bürgermeister Werner Hero geleiteten Ratssitzung in Weiskirchen zur Sprache, weil einerseits der Rat auf Bitte der UBA über das gemeindliche Einvernehmen zu dem inzwischen vom Werkstattbetreiber nachgereichten Nutzungs-Änderungsantrag entscheiden sollte. Und weil andererseits Andreas Wick als Wortführer der verärgerten Nachbarn, für die extra noch Stühle herbeigeschafft werden mussten, seiner Empörung über den Werkstattbetrieb Luft machen durfte. Ratsmitglieder verschiedener Fraktionen fragten wie Helma Kuhn-Theis (CDU): „Warum haben Sie uns nicht gleich um Rat und Hilfe gebeten?“ Ausnahmslos teilten die Fraktionen letztlich die Auffassung der betroffenen Bürger, dass eine solche Kfz-Werkstatt allenfalls in ein Gewerbegebiet, auf keinen Fall aber mitten in ein Wohngebiet gehört. Und so endete schließlich alles mit dem einstimmigen Ratsbeschluss, dass die Gemeinde Weiskirchen sich zum Schutz ihrer Bürger gegen die beantragte Nutzungsänderung ausspricht.

Am Montag nach der Ratssitzung erkundigte sich Wick telefonisch bei der UBA, wie es denn jetzt weitergehen soll. Dort entschuldigte man sich zunächst für die ausgebliebenen Antworten auf die vorherigen Anfragen, aber krankheitsbedingte Ausfälle seien dafür verantwortlich gewesen. Immerhin konnten Wick und seine aufatmenden Nachbarn die Zusage zur Kenntnis nehmen, dass die bisherigen Lärmbelästigungen voraussichtlich Anfang des neuen Jahres ein Ende haben werden.

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